Verpflichtungserklärung Entgegennahme

    Verpflichtungserklärung Entgegennahme

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Mit der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung bei der zuständigen Ausländerbehörde des Wohnortes gehen Verpflichtungsgeberinnen und Verpflichtungsgeber daher eine finanzielle Verpflichtung und Bürgschaft ein.

    Hinweis: Über die Erteilung eines Visums entscheidet die zuständige deutsche Auslandsvertretung.

    Verpflichtet - wozu?

    Mit der Verpflichtungserklärung erklären Sie sich bereit, während des Besuchs Ihres Gastes für dessen Lebensunterhalt aufzukommen.

    Die Beantragung von öffentlichen Leistungen ist für den Besuchsaufenthalt nicht vorgesehen. Sollte Ihr Gast dennoch öffentliche Leistungen beantragen, sind Sie verpflichtet, diese zu erstatten. Dies gilt auch, wenn Ihr Gast nicht mit Ablauf des Visums aus Deutschland ausreist, sondern sich weiterhin (unerlaubt) in Deutschland aufhält.

    Zu den Kosten, die Sie für Ihren Gast übernehmen müssen, gehören insbesondere:

    • der Lebensunterhalt
    • die Versorgung im Krankheitsfall (Arzthonorare, Medikamente und Krankenhausaufenthalte)
    • die Ausreisekosten, zum Beispiel Flugticket oder Fahrten zum Flughafen

    Bezüglich der Kosten im Krankheitsfall benötigt Ihr Gast für die Beantragung des Visums eine ausreichende Krankenversicherung. Diese können Sie bei vielen Versicherungsgesellschaften abschließen. Durch den Abschluss einer Reisekrankenversicherung können Sie Ihre Kosten im Krankheitsfall minimieren.

    Als Alternative zu Ihren Gehaltsabrechnungen ist es in begründeten Fällen auch möglich, ein Sparbuch oder ein Konto mit einem Sperrvermerk oder Bankbürgschaft zu hinterlegen. 

    Termine und Zusendung von Unterlagen
    • Nutzen Sie bitte für die Übermittlung erforderlicher Daten und die Übersendung von Unterlagen unseren Onlinedienst: Verpflichtungserklärung - VISITVIS-Online.
    • Für Terminanfragen und die Übersendung erforderlicher Unterlagen können Sie alternativ unser Kontaktformular für Terminanfragen nutzen. 
    • Ihre persönliche Vorsprache ist jedoch nur für unabdingbar wichtige Erledigungen (zum Beispiel für die Belehrung vor der Abgabe der Verpflichtungserklärung und die Abgabe der Verpflichtungserklärung) notwendig. Die eigentliche Prüfung und Bearbeitung des Anliegens finden ohne Ihre Anwesenheit statt. 
    • Wenn Sie die Unterlagen vollständig elektronisch oder per Post eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Danach erhalten Sie von uns einen Termin für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung.
    • Wichtig: Wenn Sie die Verpflichtungserklärung gemeinsam mit Ihrem Ehegatten abgeben möchten, müssen Sie auch gemeinsam bei uns vorsprechen.
    • Postanschrift: Kreis Soest, Migration und Aufenthalt, Postfach 1752, 59491 Soest.
    Verpflichtungserklärung - was nun?

    Damit Ihr Gast nun ein Visum beantragen kann, muss er die Original-Verpflichtungserklärung bei der deutschen Auslandsvertretung vorlegen. Sorgen Sie dafür, dass er das Dokument erhält.

    Die Verpflichtungserklärung wird in der Regel nur von der deutschen Auslandsvertretung akzeptiert, wenn sie bei der Beantragung des Visums maximal sechs Monate alt (Ausstellungsdatum) ist.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_32b0c7440d58a1f5611cfccc57f258e5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Migration und Aufenthalt

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung für Besuchsaufenthalte benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

    • Erklärung des Verpflichtungsgebers
    • Ihren Personalausweis oder Reisepass
    • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate oder Rentenbescheid oder aktuelle Netto-Gewinnbescheinigung vom Steuerberater
    • Selbstauskunft zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung
    • Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen? Dann benötigen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis.
    • Ihr Aufenthaltstitel muss länger gültig sein als der beabsichtigte Aufenthalt Ihres Gastes in Deutschland. Wie lange Ihr Aufenthaltstitel danach noch gültig sein muss, hängt vom Einzelfall ab.
    • Eine Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Fiktionsbescheinigung reichen nicht aus.

    Zudem benötigen Sie für die Abgabe der Verpflichtungserklärung die folgenden Angaben bzw. Unterlagen von Ihrem Gast:

    • Kopie des Reisepasses 
    • Anschrift im Herkunftsland
    • Reisezeitraum
    • geplante Einreisedatum

    Rechtsgrundlage(n)

    §5 Abs. 1 AufenthG bzw. Art. 21 Visakodex iVm Art. 6) Abs. 1 c) Grenzkodex

    §§ 66, 68 AufenthG

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    • Bis zu vier Wochen

    Kosten

    Hinweise für Soest

    • 29 Euro

    Zahlungsarten:

    • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
    • Kreditkarte (Master und VISA)
    • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de