Verpflichtungserklärung Entgegennahme

    Verpflichtungserklärung Entgegennahme

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Wer beabsichtigt eine Person nach Deutschland einzuladen, die für die Einreise ein Visum benötigt, muss regelmäßig eine sogenannte Verpflichtungserklärung abgeben.

    In ihr erklärt der Einladende, dass er alle Kosten des Lebensunterhalts des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit sowie der Ausreise übernehmen wird.

    Die Verpflichtungserklärung wird anschließend beglaubigt und kann vom Gastgeber an die zuständige Auslandsvertretung versandt werden. Soweit die eingeladene Person nicht selbst für ihren Aufenthalt krankenversichert ist, empfiehlt sich der Abschluss einer speziellen Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Personalausweis oder Reisepass des Einladenden
    • Nachweis über regelmäßiges Einkommen (z. B. Lohn- oder Gehaltsmitteilung der letzten 3 Monate, Rentenbescheid, bei Selbständigen den Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters oder ähnliches)
    • Nachweis über Wohnraum (Mietvertrag, bzw. bei Eigentum Grundsteuerbescheid o. Kaufvertrag)
    • Vordruck

     

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ausländerstelle im Fachbereich Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 70

    33330 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 82-228

    Fax: 05241 82-3332

    E-Mail: auslaenderstelle@guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    §5 Abs. 1 AufenthG bzw. Art. 21 Visakodex iVm Art. 6) Abs. 1 c) Grenzkodex

    §§ 66, 68 AufenthG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de