Verpflichtungserklärung Entgegennahme
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Wer beabsichtigt eine Person nach Deutschland einzuladen, die für die Einreise ein Visum benötigt, muss regelmäßig eine sogenannte Verpflichtungserklärung abgeben.
In ihr erklärt der Einladende, dass er alle Kosten des Lebensunterhalts des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit sowie der Ausreise übernehmen wird.
Die Verpflichtungserklärung wird anschließend beglaubigt und kann vom Gastgeber an die zuständige Auslandsvertretung versandt werden. Soweit die eingeladene Person nicht selbst für ihren Aufenthalt krankenversichert ist, empfiehlt sich der Abschluss einer speziellen Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass des Einladenden
- Nachweis über regelmäßiges Einkommen (z. B. Lohn- oder Gehaltsmitteilung der letzten 3 Monate, Rentenbescheid, bei Selbständigen den Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters oder ähnliches)
- Nachweis über Wohnraum (Mietvertrag, bzw. bei Eigentum Grundsteuerbescheid o. Kaufvertrag)
- Vordruck
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Rechtsgrundlage(n)
§5 Abs. 1 AufenthG bzw. Art. 21 Visakodex iVm Art. 6) Abs. 1 c) Grenzkodex
§§ 66, 68 AufenthG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh