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    Verpflichtungserklärung Entgegennahme

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Gäste aus visapflichtigen Ländern benötigen für einen kurzfristigen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen für einen Besuchsaufenthalt oder eine Geschäftsreise ein Visum, das bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu beantragen ist und von dieser entschieden wird.

    Voraussetzung für die Erteilung des Visums ist die Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung des Einladenden.

    Mit der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Einladende, für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthaltes des Gastes in Deutschland anfallen können. Diese ist für die Dauer des Aufenthaltes gültig. Hierzu wird die Leistungsfähigkeit bzw. Bonität des Einladenden geprüft.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ausländerwesen - Abteilung 333

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 1

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-33388

    Fax: 0214 406-33399

    E-Mail: 333-abh@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländerwesen - Abteilung 333

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 1

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-33388

    Fax: 0214 406-33399

    E-Mail: 333-abh@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • ausgefüllter Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung
    • ausgefüllte Datenschutzerklärung
    • Personalausweis, Reisepass oder Pass mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung des Einladenden (Privatperson, Firmeninhaber oder Geschäftsführer, Vorsitzender eines Vereins)
    • Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers, aus denen der Nettoverdienst der letzten 6 Monate ersichtlich ist sowie Kontoauszüge der letzten 3 Monate
    • Aktuelle Arbeitgeberbescheinigung, dass das Arbeitsverhältnis ungekündigt ist und weiterhin fortbesteht.
      Bei Selbständigen: Aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 6 Monate 
    • Nachweise über sonstige Einkünften (z.B. Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Sparbuch etc.)
    • Mietvertrag (mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern, bei Eigentum Abgabenbescheid und Beleg über den monatlichen Betrag der Abtragung/Tilgung)
    • Personalien des Gastes (Name, Vorname, Geburtsdatum/Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Passkopie sowie Ausweisnummer und Heimatanschrift)
      Bei begleitenden Personen des Gastes (Ehegatte/Kinder) ebenfalls Name, Vorname, Geburtsdatum/Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Passkopie sowie Ausweisnummer und Heimatanschrift
    • Nachweis über eine Reisekrankenversicherung für den Gast bzw. die Gäste

    Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    §5 Abs. 1 AufenthG bzw. Art. 21 Visakodex iVm Art. 6) Abs. 1 c) Grenzkodex

    §§ 66, 68 AufenthG

    Kosten

    Hinweise für Leverkusen

    29,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de