Verpflichtungserklärung EntgegennahmeOnline erledigen

    Verpflichtungserklärung Entgegennahme

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Wenn Sie eine Person, die ein Visum benötigt, zu Besuch einladen oder ihr einen längeren Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben für:

    Kurzfristiger Aufenthalt (bis zu 90 Tage)

    • Visum zu Besuchszwecken

    Langfristiger Aufenthalt (mehr als 90 Tage)

    • Multi-Visum
    • Visum zum Studium oder Sprachkurs
    • Visum zu Arbeitsaufnahme oder Arbeitssuche
    • Visum für Geschäftskunden oder Vereinsmitglieder
    • Visum zur Familienzusammenführung oder Eheschließung

    Hierdurch können Ihre Gäste bei der Beantragung eines Visums gegenüber der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) nachweisen, dass für die Dauer ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland der Lebensunterhalt sichergestellt ist und Kosten für eventuelle Krankenbehandlungen übernommen werden.

    Mit der Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich, für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthaltes Ihres Gastes entstehen könnten. Dies gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Einreise Ihres Gastes.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d3e39712b1faa4328e50edf3e73aba03

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bonität - Verpflichtungserklärung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dillenburger Str. 56-66

    51105 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-27500

    E-Mail: auslaenderamt-bonitaet@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    § 66 Absatz 1, 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    § 67 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    § 68 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Die Verwaltungsgebühr pro Verpflichtungserklärung beträgt 29 Euro.
    Sie können die Gebühren bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.

    Die Gebühren werden auch dann erhoben, wenn die Bonität nicht nachgewiesen werden kann.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de