Verpflichtungserklärung Entgegennahme
Beschreibung
Hinweise für Köln
Wenn Sie eine Person, die ein Visum benötigt, zu Besuch einladen oder ihr einen längeren Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben für:
Kurzfristiger Aufenthalt (bis zu 90 Tage)
- Visum zu Besuchszwecken
Langfristiger Aufenthalt (mehr als 90 Tage)
- Multi-Visum
- Visum zum Studium oder Sprachkurs
- Visum zu Arbeitsaufnahme oder Arbeitssuche
- Visum für Geschäftskunden oder Vereinsmitglieder
- Visum zur Familienzusammenführung oder Eheschließung
Hierdurch können Ihre Gäste bei der Beantragung eines Visums gegenüber der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) nachweisen, dass für die Dauer ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland der Lebensunterhalt sichergestellt ist und Kosten für eventuelle Krankenbehandlungen übernommen werden.
Mit der Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich, für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthaltes Ihres Gastes entstehen könnten. Dies gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Einreise Ihres Gastes.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bonität - Verpflichtungserklärung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-27500
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln
§ 66 Absatz 1, 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
§ 67 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
§ 68 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Kosten
Hinweise für Köln
Die Verwaltungsgebühr pro Verpflichtungserklärung beträgt 29 Euro.
Sie können die Gebühren bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.
Die Gebühren werden auch dann erhoben, wenn die Bonität nicht nachgewiesen werden kann.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen