Verpflichtungserklärung EntgegennahmeOnline erledigen

    Verpflichtungserklärung Entgegennahme

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Nach der EU-Visaverordnung 2018/1806 vom 14.11.2018 müssen die dort genannten Staatsangehörigen beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein. Voraussetzung für das Visum ist unter anderem die Sicherstellung des Lebensunterhaltes, die auch durch eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz nachgewiesen werden kann.

    Wir beraten Sie gerne über Ihre Rechte und Pflichten, die mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung eingehen, wenn Sie Gäste aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einladen möchten.

    Sollte die Verpflichtungserklärung auf einen längerfristigen Aufenthalt ausgerichtet sein, sind weitere Unterlagen erforderlich, die im Einzelfall nachzufragen sind.

    Hier können Sie einen Online-Termin vereinbaren.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-0

    Fax: 02161 25-53390

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Grundsätzlich müssen folgende Dokumente zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung vorliegen:

    • Personalausweis / Reisepass der Antragsteller*in
    • Einkommensnachweise der letzten sechs Monate
    • Bei Selbstständigkeit: letzter Steuerbescheid
    • Angabe des vollständigen Namens Ihres Gastes, Geburtsdatum, -ort, genaue Anschrift im Heimatland sowie eine Kopie seines Nationalpasses

    Rechtsgrundlage(n)

    §5 Abs. 1 AufenthG bzw. Art. 21 Visakodex iVm Art. 6) Abs. 1 c) Grenzkodex

    §§ 66, 68 AufenthG

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    Eine Gebühr in Höhe von 29,00 Euro fällt bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung an.

    Sie können die Gebühr auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Ausnahme: Firmeneinladung

    Wer als Unternehmerin oder Unternehmer jemanden einladen möchte, z.B. zu Geschäftsbesprechungen, benötigt in der Regel keine Verpflichtungserklärung. Es reicht aus, wenn auf einem Firmenkopfbogen eine formlose Kostenübernahme erklärt und darauf die Unterschrift beglaubigt wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de