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    Spielbank

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    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten "stehenden Gewerbe") beginnen. Dies ist der Fall bei:

    1. Neuerrichtung eines Betriebs/ einer Hauptniederlassung,
    2. Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
    3. Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
    4. Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf, Erbfolge oder Pacht,
    5. Beitritt als neuer geschäftsführender Gesellschafter in eine bestehenden Personengesellschaft, z. B. bei einer GbR, KG oder OHG,
    6. Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform (bei Änderung der Rechtsform muss die Gewerbeabmeldung unter der alten Rechtsform und die Gewerbeanmeldung unter der neuen Rechtsform erstattet werden),
    7. Verlegung eines Betriebs aus einem anderen Bundesland

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d8c69574aee828d478db33099b2e2064

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen im Rahmen der europaweiten Ausschreibung einzureichen sind, wird in der Ausschreibung festgelegt. Die Schriftform ist erforderlich. Zwingende Unterlagen ergeben sich aus dem Spielbankgesetz NRW, hierzu gehören:

    • -allgemeine Angaben zum Antragsteller beziehungsweise zur Antragstellerin,
    • -Anschrift,
    • -Name der Kontaktperson,
    • - ktueller Handelsregisterauszug,
    • -Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,
    • polizeiliches Führungszeugnis
    • schriftliche Eigenerklärung des Antragstellers oder der Antragstellerin über wirtschaftliche Verhältnisse
    • Angaben zum Spielbetrieb,
    • Angaben zum Spielangebot,
    • Angaben zum Personal,
    • Angaben zum Schutz der Spielerin oder des Spielers
    • Angaben zum Datenschutz,
    • Angaben zur Werbung
    • Angaben zum Sicherheitskonzept.

    Voraussetzungen

    Sie müssen zuverlässig im glücksspielrechtlichen Sinne sein. Dabei wird geprüft, ob Sie sich in der Vergangenheit an Gesetze und Verordnungen gehalten haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Ablauf des Verfahrens erfolgt folgendermaßen:

    • Der Ablauf des Verfahrens richtet sich nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
    • Dies ergibt sich aus § 16 Spielbankgesetz NRW.
    • Danach wird der Zuschlag an diejenige Bieterin oder denjenigen Bieter erteilt, deren oder dessen Angebot der vorgegebenen Kriterien für die vorgesehene Laufzeit der Konzession die Verwirklichung der Ziele des § 1 Spielbankgesetz NRW am besten erfüllt und einen wirtschaftlichen Gesamtvorteil ergibt.

    Kosten

    Für die Erteilung einer Konzession fallen folgende Kosten an: - Verwaltungsgebühr: 0,05 Prozent des Gesamt- Bruttospielertrages der Spielbanken, höchstens EUR 30.000. Zusätzlich fallen für die Erteilung der Betriebserlaubnisse folgende Kosten an: - Verwaltungsgebühr: 0,01 bis 0,05 Prozent des Bruttospielertrages der jeweiligen Spielbank. Bei der erstmaligen Entscheidung über eine Konzession oder Betriebserlaubnisse ist zunächst eine vorläufige Gebühr festzusetzen. Die endgültige Gebühr ist auf der Grundlage des Bruttospielertrages des 2. Geschäftsjahres zu berechnen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Waldbröl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de