Spielbanken

    Spielbank

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    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Die Anmeldung vergnügungssteuerpflichtiger Spielgeräte können Sie im folgenden Absatz online beantragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c06681ab843c85dac340df33a6bea228

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen im Rahmen der europaweiten Ausschreibung einzureichen sind, wird in der Ausschreibung festgelegt. Die Schriftform ist erforderlich. Zwingende Unterlagen ergeben sich aus dem Spielbankgesetz NRW, hierzu gehören:

    • -allgemeine Angaben zum Antragsteller beziehungsweise zur Antragstellerin,
    • -Anschrift,
    • -Name der Kontaktperson,
    • - ktueller Handelsregisterauszug,
    • -Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,
    • polizeiliches Führungszeugnis
    • schriftliche Eigenerklärung des Antragstellers oder der Antragstellerin über wirtschaftliche Verhältnisse
    • Angaben zum Spielbetrieb,
    • Angaben zum Spielangebot,
    • Angaben zum Personal,
    • Angaben zum Schutz der Spielerin oder des Spielers
    • Angaben zum Datenschutz,
    • Angaben zur Werbung
    • Angaben zum Sicherheitskonzept.

    Voraussetzungen

    Sie müssen zuverlässig im glücksspielrechtlichen Sinne sein. Dabei wird geprüft, ob Sie sich in der Vergangenheit an Gesetze und Verordnungen gehalten haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Ablauf des Verfahrens erfolgt folgendermaßen:

    • Der Ablauf des Verfahrens richtet sich nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
    • Dies ergibt sich aus § 16 Spielbankgesetz NRW.
    • Danach wird der Zuschlag an diejenige Bieterin oder denjenigen Bieter erteilt, deren oder dessen Angebot der vorgegebenen Kriterien für die vorgesehene Laufzeit der Konzession die Verwirklichung der Ziele des § 1 Spielbankgesetz NRW am besten erfüllt und einen wirtschaftlichen Gesamtvorteil ergibt.

    Kosten

    Für die Erteilung einer Konzession fallen folgende Kosten an: - Verwaltungsgebühr: 0,05 Prozent des Gesamt- Bruttospielertrages der Spielbanken, höchstens EUR 30.000. Zusätzlich fallen für die Erteilung der Betriebserlaubnisse folgende Kosten an: - Verwaltungsgebühr: 0,01 bis 0,05 Prozent des Bruttospielertrages der jeweiligen Spielbank. Bei der erstmaligen Entscheidung über eine Konzession oder Betriebserlaubnisse ist zunächst eine vorläufige Gebühr festzusetzen. Die endgültige Gebühr ist auf der Grundlage des Bruttospielertrages des 2. Geschäftsjahres zu berechnen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Eschweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de