Ausnahme vom Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 ZulassungOnline erledigen

    Antrag auf Genehmigung eines Kleinfeuerwerks

    Hinweise für Kamen

    Das Abbrennen von Kleinfeuerwerken bedarf außerhalb des Jahreswesel einer Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Feuerwerk fasziniert und wird zu besonderen Anlässen gerne eingesetzt. Allerdings ist ein Feuerwerk auch mit Lärmbelästigung, Luftemission Verletzungs- und Brandgefahr verbunden. Weiterhin dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (Anmerkung: "Sylvester Feuerwerk") in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27 1. SprengV; oder eines Befähigungsscheines nach § 20 1. SprengV abgebrannt werden.
    Die "Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz" (1. SprengV) lässt jedoch Ausnahmeregelungen zu.

    Um im Stadtgebiet von Kamen die Möglichkeit zum Abbrennen von Feuerwerk außerhalb des vom Gesetzgeber nach § 23 Abs. 2 genannten Zeit vom 31. Dezember bis 01. Januar bei besonderen Anlässen zu ermöglichen, sind die folgenden Punkte für eine Ausnahmegenehmigung zu erfüllen bzw. nachzuweisen. Der Antrag ist schriftlich bei der Behörde (in Kamen ist die Feuerwehr Kamen, -Brandschutzdienststelle-, Mersch 28, 59174 Kamen, E-Mail: brandschutzdienststelle@stadt-kamen.de, Ansprechpartner) einzureichen.

    Feuerwerk der Kategorien F3, F4, P1, P2, T1 oder T2
    Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F3 und F4, T1, T2 und P2 sowie pyrotechnische Sätze der Kategorie S2 dürfen nur Personen überlassen und gezündet werden, die auf Grund einer entsprechenden Erlaubnis nach § 7 oder § 27 1. SprengV oder eines entsprechenden Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes oder auf Grund einer Bescheinigung nach § 22 Absatz 1a Satz 1 des Sprengstoffgesetzes zum Erwerb berechtigt sind und mit diesen
    Gegenständen umgehen dürfen.
    Für professionelle Feuerwerke (Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber) gelten die gleichen Grundsätze. Aufgrund der Sach- und Fachkenntnis, sowie der Erfahrung im Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen können Ausnahmen gestattet werden

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    37.1 Gefahrenvorbeugung und Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mersch 28

    59174 Kamen

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kamen

    Vollständig ausgefüllten Online-Antrag

    Wird das Feuerwerk nicht auf ihren eigenem Grundstück abgebrannt benötigen sie das schriftliche Einverständnis des Grundstückseigentümers.

    Dem Antrag ist ein Lageplan (zum Beispiel aus Google Maps) beizulegen, in dem der vorgesehene Abbrennort und die Bereiche für Zuschauer eingezeichnet sind.

    Formulare

    Hinweise für Kamen

    -    Formulare: keine
    -    Onlineverfahren möglich: nein
    -    Schriftformerfordernis: nein
    -    Persönliches Erscheinen nötig: nein 

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kamen

    Für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 müssen Sie ein Lebensalter von 18 Jahren nachweisen.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Kamen

    Die Stadt Kamen erhebt eine Gebühr (zwischen 100 und 150 €) für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung. Wird das genehmigte Feuerwerk nicht abgebrannt, führt dieses nicht zu einer Rückerstattung der Verwaltungsgebühr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kamen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kamen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Stadt Flensburg, Ordnungsverwaltung am 16.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de