Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
Wenn Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Kleinfeuerwerk abbrennen möchten, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung.
Diese müssen Sie vorab beantragen und kann gegebenenfalls mit Auflagen versehen werden.
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Feuerwerk für jeden - Klasse II
Beschreibung
Ein Feuerwerk der Klasse II ist ein Feuerwerk, wie es üblicherweise in der Silvesternacht von jeder Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, abgebrannt werden darf. Wenn Sie solch ein Feuerwerk zu einer anderen Gelegenheit, beispielsweise zu einem privaten Fest, abbrennen wollen, dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Benötigt werden:
- Online Antrag oder alternativ ein formloser schriftlicher Antrag
- Angaben zu Datum und Uhrzeit des Feuerwerkes
- Angaben zum Ort des Feuerwerkes
- Angaben zum Anlass des Feuerwerkes
- Angaben zur Anzahl der Feuerwerkskörper
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Allgemeine Informationen
Das Abbrennen des Feuerwerkes ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Nach § 11 Absatz 2 des Landesimmissionsschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LImschG) darf die Gesamtdauer des Abbrennens eines Feuerwerkes einen Zeitraum von 30 Minuten nicht überschreiten und muss zu folgenden Uhrzeiten beendet sein:
Das Feuerwerk muss in folgenden Monaten spätestens zu folgenden Zeiten beendet sein.
- Januar bis März bis 22 Uhr.
- April bis 23 Uhr.
- Mai bis Juli bis 23 Uhr.
- August bis Oktober bis 22.30 Uhr.
- November bis Dezember bis 22 Uhr.
Feuerwerke der Klassen III und IV dürfen nur durch einen anerkannten Feuerwerker mit entsprechender Genehmigung abgebrannt werden.
Feuerwerke der Klasse I (z.B. Tischfeuerwerke) dürfen ohne Genehmigung abgebrannt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eitorf
- Online Antrag oder alternativ ein formloser schriftlicher Antrag
- Angaben zu Datum und Uhrzeit des Feuerwerkes
- Angaben zum Ort des Feuerwerkes
- Angaben zum Anlass des Feuerwerkes
- Angaben zur Anzahl der Feuerwerkskörper
Formulare
Hinweise für Eitorf
Voraussetzungen
- Für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
- Es muss ein spezieller Anlass vorliegen (zum Beispiel eine Goldene Hochzeit).
Rechtsgrundlage(n)
§ 24 Absatz 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__24.html
Verfahrensablauf
Eine Zulassung für die Ausnahme des Abbrennens von Kleinfeuerwerken (Kategorie F2) können Sie schriftlich beantragen.
Wenn Sie die Zulassung schriftlich beantragen wollen:
- Den Antrag für die Zulassung einer Ausnahme für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken (Kategorie F2) müssen Sie vorab bei der zuständigen Behörde einreichen.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihnen eine Ausnahmegenehmigung bewilligt werden kann. Es wird geprüft, dass keine Gefahr durch das Kleinfeuerwerk besteht, ein begründeter Anlass vorliegt und alle relevanten Dokumente vorliegen.
- Bei fehlenden Dokumenten werden Sie kontaktiert.
- Bei begründetem Anlass und unter Vorlage aller erforderlichen Dokumente stellt Ihnen die zuständige Behörde eine Genehmigung für die Ausnahme aus.
Wenn Sie die Zulassung online beantragen wollen:
- Sie rufen den Online Dienst auf.
- Sie können ohne eine Anmeldung weitermachen, Sie können sich allerdings auch über ein Service Konto Bürger anmelden. Wenn Sie im Rahmen Ihres Unternehmens eine Ausnahme benötigen, können Sie sich über ein Service Konto Unternehmen anmelden.
- Sie füllen alle Pflicht- und gegebenenfalls optionale Felder aus.
- Sie laden alle nötigen Nachweise als Anhang hoch.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Fristen
Antragsfrist
Bis 14 Tage vor der Veranstaltung sollte der Antrag eingegangen sein.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ein bis vierzehn Tage.
Kosten
Hinweise für Eitorf
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr von 40 Euro erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei persönlicher Vorsprache sollte ein Vordruck vorliegen (zum Beispiel von Form Solution).
Weitere Informationen
Hinweise für Eitorf
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Stadt Flensburg, Ordnungsverwaltung am 16.06.2022
Stichwörter
Hinweise für Eitorf