Ausnahme vom Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 ZulassungOnline erledigen

    Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen

    Wenn Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Kleinfeuerwerk abbrennen möchten, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. 
    Diese müssen Sie vorab beantragen und kann gegebenenfalls mit Auflagen versehen werden.
     

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Feuerwerk für jeden - Klasse II

    Beschreibung
    Ein Feuerwerk der Klasse II ist ein Feuerwerk, wie es üblicherweise in der Silvesternacht von jeder Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, abgebrannt werden darf. Wenn Sie solch ein Feuerwerk zu einer anderen Gelegenheit, beispielsweise zu einem privaten Fest, abbrennen wollen, dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

    Benötigt werden:

    • Online Antrag oder alternativ ein formloser schriftlicher Antrag
    • Angaben zu Datum und Uhrzeit des Feuerwerkes
    • Angaben zum Ort des Feuerwerkes
    • Angaben zum Anlass des Feuerwerkes
    • Angaben zur Anzahl der Feuerwerkskörper

    Vorsprache

    Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

    Allgemeine Informationen

    Das Abbrennen des Feuerwerkes ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    Nach § 11 Absatz 2 des Landesimmissionsschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LImschG) darf die Gesamtdauer des Abbrennens eines Feuerwerkes einen Zeitraum von 30 Minuten nicht überschreiten und muss zu folgenden Uhrzeiten beendet sein:
    Das Feuerwerk muss in folgenden Monaten spätestens zu folgenden Zeiten beendet sein.

    • Januar bis März bis 22 Uhr.
    • April bis 23 Uhr.
    • Mai bis Juli bis 23 Uhr.
    • August bis Oktober bis 22.30 Uhr.
    • November bis Dezember bis 22 Uhr.


    Feuerwerke der Klassen III und IV dürfen nur durch einen anerkannten Feuerwerker mit entsprechender Genehmigung abgebrannt werden.

    Feuerwerke der Klasse I (z.B. Tischfeuerwerke) dürfen ohne Genehmigung abgebrannt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7989179c0b653d26c2d2721954788b8e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eitorf

    • Online Antrag oder alternativ ein formloser schriftlicher Antrag
    • Angaben zu Datum und Uhrzeit des Feuerwerkes
    • Angaben zum Ort des Feuerwerkes
    • Angaben zum Anlass des Feuerwerkes
    • Angaben zur Anzahl der Feuerwerkskörper

    Formulare

    Hinweise für Eitorf

    Voraussetzungen

    • Für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
    • Es muss ein spezieller Anlass vorliegen (zum Beispiel eine Goldene Hochzeit).

    Rechtsgrundlage(n)

    § 24 Absatz 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)

    https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__24.html

    Verfahrensablauf

    Eine Zulassung für die Ausnahme des Abbrennens von Kleinfeuerwerken (Kategorie F2) können Sie schriftlich beantragen.

    Wenn Sie die Zulassung schriftlich beantragen wollen:

    • Den Antrag für die Zulassung einer Ausnahme für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken (Kategorie F2) müssen Sie vorab bei der zuständigen Behörde einreichen.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihnen eine Ausnahmegenehmigung bewilligt werden kann. Es wird geprüft, dass keine Gefahr durch das Kleinfeuerwerk besteht, ein begründeter Anlass vorliegt und alle relevanten Dokumente vorliegen.
    • Bei fehlenden Dokumenten werden Sie kontaktiert.
    • Bei begründetem Anlass und unter Vorlage aller erforderlichen Dokumente stellt Ihnen die zuständige Behörde eine Genehmigung für die Ausnahme aus.

    Wenn Sie die Zulassung online beantragen wollen:

    • Sie rufen den Online Dienst auf.
    • Sie können ohne eine Anmeldung weitermachen, Sie können sich allerdings auch über ein Service Konto Bürger  anmelden. Wenn Sie im Rahmen Ihres Unternehmens eine Ausnahme benötigen, können Sie sich über ein Service Konto Unternehmen anmelden.
    • Sie füllen alle Pflicht- und gegebenenfalls optionale Felder aus.
    • Sie laden alle nötigen Nachweise als Anhang hoch.
    • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

    Fristen

    Antragsfrist
    Bis 14 Tage vor der Veranstaltung sollte der Antrag eingegangen sein.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt ein bis vierzehn Tage.

    Kosten

    Hinweise für Eitorf

    Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr von 40 Euro erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei persönlicher Vorsprache sollte ein Vordruck vorliegen (zum Beispiel von Form Solution).

    Weitere Informationen

    Hinweise für Eitorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Stadt Flensburg, Ordnungsverwaltung am 16.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Eitorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de