Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
Wenn Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Kleinfeuerwerk abbrennen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Diese müssen Sie vorab beantragen und kann gegebenenfalls mit Auflagen versehen werden.
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Verwendung von Pyrotechnik
Nach § 23 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) dürfen pyrotechnische Gegenstände in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch den Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Abs. 1 Sprengstoffgesetz (SprengG) verwendet (abgebrannt) werden.
Eine Ausnahmebewilligung zum Erwerb und zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 aus begründetem Anlass gemäß § 24 Abs. 1 SprengV kann per Vordruck beantragt werden. Es steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung.
Die Beantragung einer Erlaubnis nach § 7 und eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG erfolgt bei der Bezirksregierung Köln, und die Beantragung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG bei der StädteRegion Aachen.
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Ansprechpartner
Ordnungswesen und Bürgerdienste Abt. 32.1 - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- gegebenenfalls eine Einverständniserklärung der Grundstückeigentümerin oder des Grundstückseigentümers
- Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks,
- Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes,
- die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit
Formulare
Hinweise für Herzogenrath
Voraussetzungen
- Für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
- Es muss ein spezieller Anlass vorliegen (zum Beispiel eine Goldene Hochzeit).
Rechtsgrundlage(n)
§ Section 24 (1) First Ordinance to the Explosives Act (1. SprengV)
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__24.html
Verfahrensablauf
You can apply in writing for a permit for the exemption of the burning of small fireworks (category F2).
If you wish to apply for approval in writing:
- You must submit the application for approval of an exemption for the burning of small fireworks (category F2) to the competent authority in advance.
- The competent authority will examine your application and decide whether you can be granted an exemption. It will check that there is no danger from the small fireworks, that there is a justified reason and that all relevant documents are available.
- You will be contacted if any documents are missing.
- If there is a justified reason and all the necessary documents have been submitted, the competent authority will issue you with a permit for the exception.
If you want to apply for the permit online:
- You call up the online service.
- You can continue without registering, but you can also register via a citizen service account. If you need an exemption for your company, you can register via a company service account.
- You fill in all mandatory and optional fields.
- You upload all the necessary documents as attachments.
- The remaining steps are the same as the written procedure.
Fristen
Application deadline
The application should be received by 14 days before the event.
Bearbeitungsdauer
The processing time is one to fourteen days.
Kosten
The amount of the costs is determined by the municipalities.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herzogenrath
Verkauf von Pyrotechnik
Hinweis zur Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz:
Gewerbetreibende müssen den Verkauf pyrotechnischer Gegenstände (z.B. Silvesterfeuerwerk) nicht bei der Stadt Herzogenrath, sondern bei der Bezirksregierung Köln anzeigen. Ansprechpartner ist:
Bezirksregierung Köln
Dezernat 55 | Sprengstoffwesen
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Telefon 0221 147-4976
Telefax 0221 147-4693
E-Mail sprengstoff@brk.nrw.de
Weitere Informationen
Hinweise für Herzogenrath
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 01.03.2024
Stichwörter
Hinweise für Herzogenrath