Ausnahme vom Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 Zulassung

    Ausnahme vom Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 Zulassung

    Wenn Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Kleinfeuerwerk abbrennen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. 

    Diese müssen Sie vorab beantragen und kann gegebenenfalls mit Auflagen versehen werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Außer am Silvester- und Neujahrstag dürfen Feuerwerkskörper der Klasse II nur zu besonderen Anlässen abgebrannt werden. Dazu gehören beispielweise Hochzeiten, Ehe- und Firmenjubiläen sowie runde Geburtstage.

    Da der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Klasse II durch den Fachhandel im übrigen Jahr nur gegen Vorlage einer Erwerbserlaubnis erfolgen darf, benötigt jeder, der ein Feuerwerk der Klasse II in Moers abbrennen möchte, eine Erwerbserlaubnis und eine Abbrennerlaubnis nach Maßgabe des Sprengstoffgesetzes. Diese ist spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Feuerwerk beim Fachdienst Ordnung schriftlich zu beantragen.

    Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
    • Wo findet es statt? (Abbrennort, Adresse, Beschreibung der Örtlichkeit)
    • Wann findet es statt? (Datum, Beginn und Ende)
    • Wer ist verantwortlich?
    • Aus welchem Anlass findet es statt?

    Darüber hinaus besteht noch die Möglichkeit, ein Großfeuerwerk (z.B. Kirmes, Parkfest) der Klasse IV zu veranstalten. Derartige Feuerwerke dürfen ausschließlich von einem ausgewiesenen Feuerwerker abgebrannt werden. Dieser muss im Besitz eines gültigen Erlaubnisscheins nach dem Sprengstoffgesetz sein. Feuerwerke der Klasse IV müssen durch den Feuerwerker spätestens 4 Wochen vor dem Ereignis beim Fachdienst Ordnung angezeigt werden. Sie werden durch die Bezirksregierung Düsseldorf noch aus sprengstoffrechtlicher Sicht überprüft und mit Auflagen versehen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (Landesimmissionsschutzgesetz, Kampfmittel)

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    04.1 Fachdienst - Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-635

    Fax: 0 28 41 / 201-1 68 88

    E-Mail: Ordnung@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • gegebenenfalls eine Einverständniserklärung der Grundstückeigentümerin oder des Grundstückseigentümers
    • Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks,
    • Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes,
    • die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit
       

    Formulare

    Hinweise für Moers

    Voraussetzungen

    • Für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
    • Es muss ein spezieller Anlass vorliegen (zum Beispiel eine Goldene Hochzeit).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    You can apply in writing for a permit for the exemption of the burning of small fireworks (category F2).

    If you wish to apply for approval in writing:

    • You must submit the application for approval of an exemption for the burning of small fireworks (category F2) to the competent authority in advance.
    • The competent authority will examine your application and decide whether you can be granted an exemption. It will check that there is no danger from the small fireworks, that there is a justified reason and that all relevant documents are available.
    • You will be contacted if any documents are missing.
    • If there is a justified reason and all the necessary documents have been submitted, the competent authority will issue you with a permit for the exception.

    If you want to apply for the permit online:

    • You call up the online service.
    • You can continue without registering, but you can also register via a citizen service account. If you need an exemption for your company, you can register via a company service account.
    • You fill in all mandatory and optional fields.
    • You upload all the necessary documents as attachments.
    • The remaining steps are the same as the written procedure.

    Fristen

    Application deadline
    The application should be received by 14 days before the event.

    Bearbeitungsdauer

    The processing time is one to fourteen days.

    Kosten

    The amount of the costs is determined by the municipalities.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In the case of a personal interview, a form should be available (e.g. from Form Solution).

    Weitere Informationen

    Hinweise für Moers

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 01.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Moers

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de