Ausnahme vom Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 Zulassung

    Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen

    Wenn Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Kleinfeuerwerk abbrennen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. 

    Diese müssen Sie vorab beantragen und kann gegebenenfalls mit Auflagen versehen werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Wer als Sportschütze oder Jäger seine Munition selbst herstellen möchte (Wiederladen) oder mit Vorderladerwaffen schießen möchte, benötigt eine Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG).

    Voraussetzung für die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist, dass der Antragsteller die erforderliche Fachkunde nachweist. Dies geschieht in der Regel durch die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang für die beabsichtigte Tätigkeit. Um zu solch einem Lehrgang zugelassen zu werden, benötigt der Antragsteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kreisordnungsbehörde.

    Nach erfolgreicher Teilnahme an einem solchen Lehrgang kann die Erlaubnis beantragt werden. Voraussetzung für die Erlaubnis ist, dass der Antragsteller

    • zuverlässig ist
    • die erforderliche körperliche und geistige Eignung besitzt
    • mindestens 21 Jahre alt ist und
    • ein Bedürfnis für die beabsichtigte Tätigkeit nachweist

    Darüber hinaus kann es weitere Gründe geben, die zu einer Versagung der Erlaubnis führen können. Dies wird jedoch im Wege des Antragverfahrens seitens der Kreisordnungsbehörde geprüft. Die Erlaubnis wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Sofern man an einer Verlängerung der Erlaubnis interessiert ist, sollte man dies mindestens 3 Monate vor Ablauf beantragen um Nachteile zu vermeiden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/1 Allgemeine Kreisordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • gegebenenfalls eine Einverständniserklärung der Grundstückeigentümerin oder des Grundstückseigentümers
    • Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks,
    • Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes,
    • die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit
       

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    • Für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
    • Es muss ein spezieller Anlass vorliegen (zum Beispiel eine Goldene Hochzeit).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    You can apply in writing for a permit for the exemption of the burning of small fireworks (category F2).

    If you wish to apply for approval in writing:

    • You must submit the application for approval of an exemption for the burning of small fireworks (category F2) to the competent authority in advance.
    • The competent authority will examine your application and decide whether you can be granted an exemption. It will check that there is no danger from the small fireworks, that there is a justified reason and that all relevant documents are available.
    • You will be contacted if any documents are missing.
    • If there is a justified reason and all the necessary documents have been submitted, the competent authority will issue you with a permit for the exception.

    If you want to apply for the permit online:

    • You call up the online service.
    • You can continue without registering, but you can also register via a citizen service account. If you need an exemption for your company, you can register via a company service account.
    • You fill in all mandatory and optional fields.
    • You upload all the necessary documents as attachments.
    • The remaining steps are the same as the written procedure.

    Fristen

    Application deadline
    The application should be received by 14 days before the event.

    Bearbeitungsdauer

    The processing time is one to fourteen days.

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung: 80,00 € bis 110,00 € Erteilung einer Erlaubnis nach §27 SprengG: 150,00 € bis 205,00 € Verlängerung einer Erlaubnis nach §27 SprengG: 180,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    In the case of a personal interview, a form should be available (e.g. from Form Solution).

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 01.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de