Ausnahme vom Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 Zulassung
Wenn Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Kleinfeuerwerk abbrennen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Diese müssen Sie vorab beantragen und kann gegebenenfalls mit Auflagen versehen werden.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Ein Feuerwerk der Klasse II ist ein Feuerwerk, wie es üblicherweise in der Silvesternacht von jeder Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, abgebrannt werden darf. Wenn Sie solch ein Feuerwerk zu einer anderen Gelegenheit (besonderer Anlass) abbrennen wollen, dann benötigen Sie eine Genehmigung.
Unter Berücksichtigung der Feinstaubbelastung und des Beschlusses des Rates der Stadt Kleve hinsichtlich des Klimanotstandes werden Genehmigungen nur aufgrund eines besonderen, herausragenden Anlasses erteilt.
Das Abbrennen des Feuerwerkes ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Gesamtdauer des Abbrennens eines Feuerwerkes darf einen Zeitraum von 30 Minuten nicht überschreiten und muss zu folgenden Uhrzeiten beendet sein:
- Mit Beginn der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 22.30 Uhr,
- vom 01.05. bis 31.07. bis 23.00 Uhr,
- vom 01.08. bis 31.10. bis 22.30 Uhr sowie
- vom 01.11. bis Beginn der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 22.00 Uhr.
Das Abbrennen eines Kleinfeuerwerkes darf nicht in der Nähe von Anlagen und Gebäuden stattfinden, die als besonders schützenswert benannt sind (Verbot von Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen).
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- gegebenenfalls eine Einverständniserklärung der Grundstückeigentümerin oder des Grundstückseigentümers
- Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks,
- Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes,
- die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit
Formulare
Hinweise für Kleve
Voraussetzungen
Hinweise für Kleve
Für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 müssen Sie ein Lebensalter von 18 Jahren nachweisen.
Notwendige Informationen
Ihr schriftlicher Antrag für ein Kleinfeuerwerk der Klasse II sollte mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten:
- Datum und Uhrzeit des Feuerwerkes
- Ort des Feuerwerkes
- Anlass des Feuerwerkes (ausführliche Begründung)
- Anzahl der Feuerwerkskörper
Rechtsgrundlage(n)
§ Section 24 (1) First Ordinance to the Explosives Act (1. SprengV)
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__24.html
Verfahrensablauf
You can apply in writing for a permit for the exemption of the burning of small fireworks (category F2).
If you wish to apply for approval in writing:
- You must submit the application for approval of an exemption for the burning of small fireworks (category F2) to the competent authority in advance.
- The competent authority will examine your application and decide whether you can be granted an exemption. It will check that there is no danger from the small fireworks, that there is a justified reason and that all relevant documents are available.
- You will be contacted if any documents are missing.
- If there is a justified reason and all the necessary documents have been submitted, the competent authority will issue you with a permit for the exception.
If you want to apply for the permit online:
- You call up the online service.
- You can continue without registering, but you can also register via a citizen service account. If you need an exemption for your company, you can register via a company service account.
- You fill in all mandatory and optional fields.
- You upload all the necessary documents as attachments.
- The remaining steps are the same as the written procedure.
Fristen
Hinweise für Kleve
Der schriftliche Antrag für ein Kleinfeuerwerk der Klasse II hat wenigstens 14 Tage vor der Maßnahme zu erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kleve
- 7 Tagen
Kosten
Hinweise für Kleve
- Verwaltungsgebühr: 55,00€ bis 400,00€
- Ortsbesichtigung: 25,00€
Hinweise (Besonderheiten)
In the case of a personal interview, a form should be available (e.g. from Form Solution).
Weitere Informationen
Hinweise für Kleve
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 01.03.2024