Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wird Ihnen auf Antrag ein Ersatzdokument ausgestellt. Im Antragsverfahren ist durch den Halter eine Verlusterklärung abzugeben.
Voraussetzung für die Ausstellung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung ist, dass Ihr Fahrzeug in Dortmund zugelassen ist. Bei einem stillgelegten Fahrzeug muss dieses zuletzt vor der Außerbetriebsetzung in Dortmund zugelassen gewesen sein.
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Ansprechpartner
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Das Fahrzeug muss in Dortmund zugelassen oder bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug zuletzt in Dortmund zugelassen gewesen sein.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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11,70 € Sofern noch ein alter Fahrzeugbrief vorliegt, muss ein Umtausch in eine Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgen (20,00 €).
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen