Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Herford
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Bei einem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 1 müssen Sie sich an die Zulassungsstelle wenden. Dort können Sie ein neues Dokument beantragen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein (Verlust oder Diebstahl):
- Personalausweis der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters im Original
- Verlusterklärung oder Diebstahlanzeige
- Fahrzeugbrief, wenn noch keine EU-Papiere ausgestellt wurden
- Hauptuntersuchungsbericht
Haben Sie Ihr Fahrzeug ohne Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein gekauft, legen Sie bitte den Eigentumsnachweis lückenlos vor. Dazu gehören die Kaufverträge der letzten eingetragenen Halterin oder des letzten eingetragenen Halters bis zur letzten Käuferin beziehungsweise zum letzten Käufer einschließlich deren Ausweise. Fordern Sie bitte außerdem von der letzten zuständigen Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an.
Formulare
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Voraussetzungen
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Verlusterklärung
Rechtsgrundlage(n)
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- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
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-
Fristen
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Fristen sind nicht zu beachten.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Haben Sie nach dem Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I ein Ersatzdokument erhalten und finden die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I wieder auf, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02.09.2024