Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz

    Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen

    Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Ihr Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ist in Verlust geraten oder wurde gestohlen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9a45fb3fc5cc2743cf4954a5e2bcf1bd

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zulassungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    • Fahrzeugbrief (nur, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden ist)
    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
    • bei Diebstahl ggfs. Bestätigung der Polizei

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    • Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen.Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten sind vorzulegen.
    • Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. des Fahrzeugscheines ist eine Verlusterklärung durch den Halter des Fahrzeuges auszufüllen und durch ihn oder eine/n Bevollmächtigte/n bei der Zulassungsstelle vorzulegen. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie am Annahmeschalter oder über den Download-Service.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de