Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Ihr Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ist in Verlust geraten oder wurde gestohlen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Fahrzeugbrief (nur, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden ist)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
- bei Diebstahl ggfs. Bestätigung der Polizei
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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- Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen.Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten sind vorzulegen.
- Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. des Fahrzeugscheines ist eine Verlusterklärung durch den Halter des Fahrzeuges auszufüllen und durch ihn oder eine/n Bevollmächtigte/n bei der Zulassungsstelle vorzulegen. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie am Annahmeschalter oder über den Download-Service.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02.09.2024
Stichwörter
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