Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
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Die Beantragung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Ersatz-Fahrzeugschein) kann aus folgenden Gründen erforderlich sein:
- bei Diebstahl
- bei Verlust
- bei Unleserlichkeit
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Ausweisdokumente (Personalausweis oder Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung). Bei Zulassung auf eine GbR den Ausweis/Reisepass der verantwortlichen Person
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - weitere Informationen beachten!
- gültiger Prüfbericht Hauptuntersuchung
- ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung (§ 29 StVZO)
- ggf. Diebstahlanzeige der deutschen Polizei
- ggf. Verlusterklärung des eingetragenen Halters
- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug + Ausweisdokumente des Geschäftsführers. Bei Zulassung auf eine GbR die Gewerbeanmeldung der verantwortlichen Person
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr individuell aus verschiedenen Gebührenpositionen zusammensetzt und deshalb nur die Grundgebühr genannt werden kann. Die konkrete Verwaltungsgebühr ist individuell zu berechnen und kann erst bei Vorlage der Fahrzeugdokumente in der Zulassungsstelle festgestellt werden.
Beachten Sie zudem, dass sich bei der Ausstellung der Verlusterklärung vor Ort die Gebühr um 5,10 Euro erhöht.
Weiterhin ist zu beachten, dass bei Inanspruchnahme des Samstagsdienstes je Vorgang 9 Euro zusätzlich erhoben werden müssen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist vorzulegen, wenn Sie noch im Besitz von Fahrzeugdokumenten sind, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde.
Vorlagepflicht für Hauptuntersuchungsberichte
Der Hauptuntersuchungsbericht ist im Original bei jeder An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges vorzulegen. Die Vorlage ist auch dann erforderlich, wenn in der Zulassungsbescheinigung das Datum der nächsten Untersuchung eingestempelt ist.
Dies gilt nicht für Neufahrzeuge, die bisher nicht zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden mussten.
Sollte die Hauptuntersuchung abgelaufen sein, muss vorher mit der Zulassungsbehörde per E-Mail Kontakt aufgenommen werden, da ohne gültige Hauptuntersuchung kein Ersatzschein ausgestellt werden kann.
Beachten Sie zudem, dass sich bei der Ausstellung der Verlusterklärung vor Ort die Gebühr um 5,10 Euro erhöht.
Bitte beachten Sie, dass Postsendungen ausschließlich an die Hausanschrift (Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim) zu adressieren sind, da die Außenstellen Bergheim und Hürth über keine Poststelle verfügen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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