Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz

    Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Die Beantragung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Ersatz-Fahrzeugschein) kann aus folgenden Gründen erforderlich sein:

    • bei Diebstahl
    • bei Verlust
    • bei Unleserlichkeit

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6406de56cdfc867b56450bce3c0f5d4b

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle Bergheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-0

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zulassungsstelle Hürth

    Adresse

    Hausanschrift

    Hürthpark Gebäude B 100

    50354 Hürth

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-0

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Ausweisdokumente (Personalausweis oder Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung). Bei Zulassung auf eine GbR den Ausweis/Reisepass der verantwortlichen Person
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - weitere Informationen beachten!
    • gültiger Prüfbericht Hauptuntersuchung
    • ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung (§ 29 StVZO)
    • ggf. Diebstahlanzeige der deutschen Polizei
    • ggf. Verlusterklärung des eingetragenen Halters
    • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug + Ausweisdokumente des Geschäftsführers. Bei Zulassung auf eine GbR die Gewerbeanmeldung der verantwortlichen Person

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Name Typ Kosten Grundgebühr $kosten.typ 11,40 EUR

    Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr individuell aus verschiedenen Gebührenpositionen zusammensetzt und deshalb nur die Grundgebühr genannt werden kann. Die konkrete Verwaltungsgebühr ist individuell zu berechnen und kann erst bei Vorlage der Fahrzeugdokumente in der Zulassungsstelle festgestellt werden.

    Beachten Sie zudem, dass sich bei der Ausstellung der Verlusterklärung vor Ort die Gebühr um 5,10 Euro erhöht.

    Weiterhin ist zu beachten, dass bei Inanspruchnahme des Samstagsdienstes je Vorgang 9 Euro zusätzlich erhoben werden müssen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist vorzulegen, wenn Sie noch im Besitz von Fahrzeugdokumenten sind, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde.

    Vorlagepflicht für Hauptuntersuchungsberichte

    Der Hauptuntersuchungsbericht ist im Original bei jeder An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges vorzulegen. Die Vorlage ist auch dann erforderlich, wenn in der Zulassungsbescheinigung das Datum der nächsten Untersuchung eingestempelt ist. 

    Dies gilt nicht für Neufahrzeuge, die bisher nicht zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden mussten.

    Sollte die Hauptuntersuchung abgelaufen sein, muss vorher mit der Zulassungsbehörde telefonisch Kontakt aufgenommen werden, da ohne gültige Hauptuntersuchung kein Ersatzschein ausgestellt werden kann.

    Beachten Sie zudem, dass sich bei der Ausstellung der Verlusterklärung vor Ort die Gebühr um 5,10 Euro erhöht.

    Bitte beachten Sie, dass Postsendungen ausschließlich an die Hausanschrift (Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim) zu adressieren sind, da die Außenstellen Bergheim und Hürth über keine Poststelle verfügen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de