Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
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Als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter geben Sie über den Verlust oder Diebstahl eine entsprechende Erklärung ab. Die Ersatz-Zulassungsbescheingiung Teil I wird Ihnen dann sofort ausgestellt und ausgehändigt.
Möchten Sie eine andere Person beauftragen, dann beachten Sie bitte die erforderlichen Unterlagen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Pass oder Personalausweis (auch der vertretenden Person) in Kopie
Bitte beachten Sie: Bei einer Antragstellung per Post legen Sie bitte eine Kopie des Ausweisdokuments bei. Das originale Ausweisdokument muss bei der Abholung vorgelegt werden. - Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
- Auszug Handelsregister oder Gewerbeanmeldung (wenn das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen ist) in Kopie
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Personalausweise der Eltern oder Personalausweis des Vormundes in Kopie
- Bericht über letzte Hauptuntersuchung im Original
- Vollmacht und Erklärung über den Verlust oder Diebstahl bei Vertretung im Original
- Gegebenenfalls Diebstahlsanzeige der Polizei im Original
Bei der Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk und Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I oder/und Teil II sowie Fahrzeugbrief oder/und Schein, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der letzten Zulassungsstelle benötigt. Diese ist von Ihnen bei der letzten Zulassungsstelle zu beantragen im Original beizufügen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02.09.2024
Stichwörter
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