Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz
Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen
Hinweise für Köln
Beschreibung
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Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I ist verloren gegangen oder wurde entwendet.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
bei finanzierten Fahrzeugen ersatzweise eine Bestätigung Ihres Finanzierungspartners wie zum Beispiel Bank oder Leasinggeber, dass gegen die Ausstellung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I keine Einwände bestehen. - Personalausweis oder Pass der Halter*in
- Vollmacht bei Vertretung
zusätzlich Personalausweis oder Pass der vertretenden Person
Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente
- Prüfbescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung
- Diebstahlsanzeige
Gegebenenfalls die Bestätigung über eine Diebstahlsanzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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10,90 Euro
Bei einem Umtausch der Fahrzeugpapiere auf die neuen Zulassungsbescheinigungen fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 8,70 Euro an.
Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos mit Karte.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02.09.2024