Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz

    Fahrzeug - Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugscheines/der Zulassungsbescheinigung Teil I

    Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Fahrzeugscheins bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I, die Sie in den Zulassungsstellen des Kreises Wesel sowie in den Bürgerbüros der Stadt Dinslaken sowie der Gemeinde Sonsbeck (soweit sie jeweils dort wohnen) beantragen können.

    Online-Dienst

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    ID: L100002_543c363678f2af6ecff670cc52882f3c

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    36-1-3 Zulassungsservice Wesel

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0281 207-4455

    Fax: 0281 207-4062

    E-Mail: zs@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    36-1-2 Dienstleistungszentrum Moers

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 15

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02841 202-1234

    Fax: 02841 202-1487

    E-Mail: dlz-moers@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Fahrzeug - Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugscheines/der Zulassungsbescheinigung Teil I

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wesel

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wesel

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wesel

    Fristen

    Hinweise für Wesel

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wesel

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Eine genaue Gebührenangabe ergibt sich nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen. Weitere Informationen können aus der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)" im Link-Bereich entnommen werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Haben Sie nach dem Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I ein Ersatzdokument erhalten und finden die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I wieder auf, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Verlust des Fahrzeugscheines

    Den Verlust des Fahrzeugscheines kann in der Regel nur derjenige erklären, der diesen auch tatsächlich zuletzt im Besitz hatte. Im Kreis Wesel gilt jedoch aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kundenorientierung der Grundsatz, dass den Verlust auch derjenige erklären kann, der den Fahrzeugbrief im Original vorlegt.

    Der Fahrzeugschein wird seit dem 01.10.2005 immer als Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt. Da ein Nebeneinander von altem Fahrzeugschein und neuer Zulassungsbescheinigung Teil II oder altem Fahrzeugbrief mit neuer Zulassungsbescheinigung Teil I nicht möglich ist, wird auch die Zulassungsbescheinigung Teil II neu ausgestellt, wenn es sich noch um die "alten" Fahrzeugpapiere handelt.

    Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I für ein auswärtiges Fahrzeug kann nur im Rahmen einer Umschreibung in den Kreis Wesel ausgestellt werden. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de