Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz

    Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz

    Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Ist der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) verlorengegangen, muss dies bei der Zulassungstelle angezeigt und eine neue beantragt werden. Bei Diebstahl empfiehlt es sich, eine Diebstahlanzeige bei der Polizei zu erstatten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6acc1150b26887e2993d259af1c3f110

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/4 Fahrzeugzulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: entsprechende Nachweise
    • bei Verlust: Verlusterklärung mit Versicherung an Eides statt
    • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
    • vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals: Fahrzeugbrief)
    • Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    gegebenenfalls:

    • bei Vertretung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    • Personalausweis des eingetragenen Halters.
    • Bei Firmen zusätzlich Handelsregisterauszug (wenn nicht vorhanden: Gewerbeanmeldung), bei Vereinen zusätzlich Vereinsregisterauszug.
    • Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person bei Erledigung durch Dritte
    • Verlusterklärung vom eingetragenen Halter unterschrieben (bei Minderjährigen schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten).
    • Nachweis der Hauptuntersuchung (HU), soweit bereits eine Hauptuntersuchung erforderlich war.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Haben Sie nach dem Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I ein Ersatzdokument erhalten und finden die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I wieder auf, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de