Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz

    Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen

    Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Bei Diebstahl oder Verlust Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) können Sie bei der Zulassungsstelle einen Ersatz beantragen.

    Kfz-Zulassung - Termin buchen

     

      Telefon Faxnummer Allgemeine Informationen 02821 85-521 02821 85-590

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 16.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Ausstellung einer Ersatz- Zulassungsbescheinigung Teil I bei Diebstahl: Diebstahlanzeige, ggf. zusätzlich Verlusterklärung, wenn die Anzeige nicht vom Halter aufgegeben wurde bei Verlust die Verlusterklärung des Halters bzw. letzten nachweislichen Inhabers Kopie des gültigen Ausweises des Halters bzw. letzten Inhabers die Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (HU) ggf. Fahrzeugbrief, wenn die Dokumente vor 2006 ausgestellt wurden

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kleve

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kleve

    Fristen

    Hinweise für Kleve

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Ausstellung einer Ersatz- Zulassungsbescheinigung Teil I (Rahmengebühr (je nach Aufwand / inklusive Umtausch alter Papiere und Brief- rücksendung 12,00 Euro bis 33,60 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Haben Sie nach dem Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I ein Ersatzdokument erhalten und finden die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I wieder auf, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de