Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Bei Diebstahl oder Verlust Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) können Sie bei der Zulassungsstelle einen Ersatz beantragen.
Telefon Faxnummer Allgemeine Informationen 02821 85-521 02821 85-590
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Verfahrensablauf
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Haben Sie nach dem Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I ein Ersatzdokument erhalten und finden die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I wieder auf, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02.09.2024
Stichwörter
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