Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Der Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I oder des Fahrzeugscheines muss innerhalb einer Verlusterklärung festgehalten werden. Diese finden Sie unter Links und Downloads. Außerdem kann der Verlust nur von Personen mit Wohnsitz in Wuppertal gemeldet werden und das Fahrzeug muss in Wuppertal zugelassen sein bzw. zugelassen gewesen sein.
Den Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I können Sie hier online beantragen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel ( im Original ),bei bestehender Auskunftssperre aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als vier Wochen
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
- Abgabe einer Verlusterklärung vom Fahrzeughalter. Sind Sie als Fahrzeughalter nicht für den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I verantwortlich, klären Sie bitte die weitere Verfahrensweise vorab telefonisch oder per Email mit dem Straßenverkehrsamt ab.
- ggfs. Diebstahlsmeldung der Polizei
Auf die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II kann verzichtet werden, wenn der Sicherungseigentümer (z.B. Bank) schriftlich erklärt, dass sich die Zulassungsbescheinigung Teil II bei ihm befindet und ohne Vorlage beim Straßenverkehrsamt eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt werden kann. Das gilt nur, wenn bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II (DIN A 4 nicht gefaltet) für das Fahrzeug existiert, also nicht bei "alten" Zulassungsdokumenten (Kraftfahrzeugbrief).
Sofern das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung hat, können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung bei der Information des Straßenverkehrsamtes vorsprechen und eine Datenbestätigung vom Fahrzeug anfordern. Unter Vorlage dieser Bestätigung können Sie eine Hauptuntersuchung bei einer technischen Prüfstelle beantragen. Sobald Sie alle Unterlagen zusammen haben, können Sie mit einem Termin bei der KFZ Zulassungsstelle eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I anfordern.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV )
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- 11,70€
- 20,70€ inkl. Umtausch der alten Fahrzeugpapiere in die neuen EU-Fahrzeugpapiere
- 15,30€ zusätzlich bei Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Haben Sie nach dem Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I ein Ersatzdokument erhalten und finden die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I wieder auf, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02.09.2024
Stichwörter
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