Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz

    Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Bei einer Adressenänderung ist der Fahrzeugschein zur Änderung vorzulegen. In Verbindung mit einer Wohnungs-Ummeldung innerhalb der Stadt Mönchengladbach (in den Bezirksverwaltungsstellen) können Sie gleichzeitig die Adressänderung in Ihrem Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) vornehmen lassen.

    Adressänderungen bei Umzug innerhalb der Stadt Mönchengladbach können Sie auch am Sonderschalter eintragen lassen.

     

    Bei einer Namensänderung ist neben der Neuausstellung eines Kfz-Scheines/Zulassungsbescheinigung Teil I auch der Kfz-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II zu ändern. Namensänderungen können daher nur in der Kfz-Zulassungsstelle vorgenommen werden.

    Ist Ihr Fahrzeugschein (auch bezeichnet als Zulassungsbescheinigung Teil I) verloren gegangen, so können Sie diesen ebenfalls in der Zulassungsstelle neu beantragen. Eine entsprechende Verlusterklärung können Sie hier herunterladen. Diese Verlusterklärung ist vom Halter auszufüllen und zum vereinbarten Termin mitzubringen.


    Sollte es sich bei Ihrem Kraftfahrzeug um ein fremdfinanziertes Fahrzeug handeln und ist damit der Kfz-Brief/Zulassungbescheinigung Teil II bei einem Kreditinstitut hinterlegt, müssen Sie veranlassen, dass das Kreditinstitut den Kfz-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsstelle sendet.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3f8f4b326df353948e891b2a9c045fe8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 70

    41065 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 686-4510

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kfz-Zulassungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 70

    41065 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 686-4510

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    bei Änderung:

    • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
    • gültiger Personalsauweis oder Reisepass  (Bei minderjährigem Fahrzeughalter zusätzlich die Einwilligung und Ausweise von beiden Erziehungsberechtigten);
    • Prüfbescheinigung zum Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung

    bei Verlust des Kfz-Scheines/Zulassungsbescheinigung Teil I:

    • Verlusterklärung des Halters, bzw. polizeiliche Anzeige des Diebstahls (Vordruck zur Verlusterklärung öffnen)
    • Personalausweis oder Reisepass des Halters (sowie ggfs. des Bevollmächtigten)
    • evtl. Vollmacht und gültiger Ausweis des Vollmachtgebers
    • Prüfbescheinigung zum Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
    • Fahrzeugbrief bei Verlust des Fahrzeugscheines

    Formulare

    Hinweise für Mönchengladbach

    Voraussetzungen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    Die Gebühren sind individuell sehr unterschiedlich und sollten im Einzelfall erfragt werden.

    Für sämtliche anfallenden Gebühren steht ein Kassenautomat zur Verfügung. An diesem kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Mönchengladbach

    Weitere Informationen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de