Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz

    Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz wegen Diebstahl

    Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Bitte nutzen Sie die Online-Terminvergabe der KFZ-Zulassungsstelle.

    Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Fahrzeugscheins oder der Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dda6370a753f111f6bf072ac4ddbf9ed

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Elbestraße 7

    47800 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: kfz-zulassung@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Personalausweis oder Pass des/der Antragsteller/in, Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Verlust der ZB I: bei finanzierten Fahrzeugen reicht eine Bestätigung der Bank, auch per Fax oder E-Mail, dass keine Bedenken gegen eine Ersatzausfertigung bestehen, Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung, Verlusterklärung, kann auch vor Ort erklärt werden, wenn der Halter persönlich vorspricht , gegebenenfalls Diebstahlanzeige der Polizei, Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten

    Formulare

    Hinweise für Krefeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Krefeld

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Krefeld

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Die persönliche Vorsprache ist notwendig, da der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I unterschrieben werden muss.

    Fristen

    Hinweise für Krefeld

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld

    • 15 Minuten (bei persönlicher Vorsprache)

    Kosten

    Hinweise für Krefeld

    • Gebühr Neuausstellung Zulassungsbescheinigung: 22,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Haben Sie nach dem Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I ein Ersatzdokument erhalten und finden die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I wieder auf, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Die Zulassung auf eine minderjährige Person ist in zwei Fällen möglich:
    1. Für das minderjährige Kind liegt ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen zur Steuerbefreiung (Merkmal aG, H oder Bl) oder Steuerermäßigung (mit rosafarbenem Flächenaufdruck) nach § 3a KraftStG vor.
    2. Der minderjährige Fahrzeughalter ist im Besitz einer Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug.

    Sollte einer dieser Fälle zutreffen, sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Vollmachten und Ausweise beider Erziehungsberechtigten und des Halters
    • Gegebenenfalls Nachweis der Alleinerziehungsberechtigung
    • Schwerbehindertenausweis des Kindes, sofern Punkt 1 zutrifft.
    Bei Zulassung auf eine juristische Person:

    Zulassung erfolgt auf den eingetragenen Firmennamen und die eingetragene Firmenanschrift. Wenn der/ein Geschäftsführer laut Registereintrag persönlich vorspricht, ist keine Vollmacht erforderlich. Bevollmächtigte müssen sich immer auch selbst mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Bitte beachten Sie die gesonderten Antragsunterlagen je nach Unternehmensform unter Downloads.

    Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss ohne Ausnahme im Original vorliegen.

    Downloads:
    • Information bei Zulassung auf eine juristische Person
    Links:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de