Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühr bezahlen

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Mögliche Gründe für eine Schonzeitaufhebung sind beispielsweise: 

    • Wildseuchenbekämpfung
    • Entnahme von kranken oder kümmernden Wildes
    • Vermeidung von übermäßigen Wildschäden
    • wissenschaftliche, Lehr- und Forschungszwecke
    • Störung des biologischen Gleichgewichts
    • Wildhege

    Grundsätzlich Vorrang vor einer Schonzeitaufhebung hat

    • intensive Jagdausübung während der jeweiligen Jagdzeit,
    • Vergrämungsmaßnahmen.

    Die Schonzeitaufhebung wird befristet erteilt.

    Antrag stellen
    • Einen Antrag auf Aufhebung der Schonzeit können sowohl der oder die zuständige Jagdausübungsberechtigte als auch betroffene Landwirte und Landwirtinnen stellen.
    • Der Antrag muss eine ausführliche Begründung sowie Angaben zu den betroffenen Flächen beinhalten, gegebenenfalls eine Dokumentation der bereits entstandenen Schäden.
    Prüfung

    Die Untere Jagdbehörde prüft in jedem Einzelfall, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Schonzeitaufhebung gegeben sind, insbesondere, ob die Schonzeitaufhebung erforderlich ist und es keine anderen geeigneten Maßnahmen gibt. Hierzu sind in der Regel auch Stellungnahmen vom Kreisjagdberater, der Landwirtschaftskammer, der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung und der Naturschutzbehörde notwendig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaft

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Natur- und Landschaftsschutz

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

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    Deutsch

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    Abfallwirtschaft

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

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    Natur- und Landschaftsschutz

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • §§ 1 und 22 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
    • § 24 Landesjagdgesetz (LJG-NRW)
    • § 1 Landesjagdzeitenverordnung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Kosten

    Hinweise für Soest

    • In der Regel 60 Euro. Für 2024 gilt eine Befreiung der Gebühr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Hinweise für Soest

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de