Abfallgebühr FestsetzungOnline erledigen

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    Hinweise für Detmold

    Beschreibung

    Hinweise für Detmold

    Gebührenabrechnung

    Gebührenänderungen, die sich nicht aufgrund eines Wechsels bzw. der Abmeldung eines/ mehrerer Behälter ergeben, werden mit dem Gebührenbescheid des kommenden Jahres verrechnet. Zwischenabrechnungen im laufenden Kalenderjahr sind nicht möglich!

    Neubau

    Gem. § 17 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Detmold hat der Grundstückseigentümer der Stadt Detmold den erstmaligen Anfall von Abfällen, die voraussichtliche Menge, sowie jede wesentliche Veränderung der anfallenden Abfälle oder ihrer Menge unvertüglich anzumelden.

    Eigentümerwechsel

    Im Falle eines Eigentumswechsels ist gem. § 2 der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Detmold der neue Grundstückseigentümer vom Beginn an Gebührenpflichtig, an dem die Rechtsänderung im Grundbuch erfolgt ist. Eigentums- bzw. Nutzungswechsel hat der bisherige Gebührenpflichtige der Stadt Detmold innerhalb eines Monats nach der Rechtsänderung schriftlich und mit Nachweis der Grundbucheintragung mitzuteilen.

    Die Freiwillige Übernahme der Grundsteuer und Gebühren (auch Abfall) durch den Käufer, finden Sie hier: Grundsteuer

    Gebührenbescheid

    Auskünfte und Informationen zum Grundbesitzabgabenbescheid bezüglich der Abfallgebühren erhalten Sie beim Team der Abfallwirtschaft. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_433fd44fba6e4e11c2b7f60e2e9b0b9d

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    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    7.1.10 Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Georgstraße 10

    32756 Detmold

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    Technisch geändert am 18.04.2023

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2023

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    Sprachversion

    Deutsch

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