Abfallgebühr bezahlen
Hinweise für Aachen
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Nach der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen in der Stadt Aachen vom 10.12.1992 in der z.Zt. g. Fassung (steht unten zum Download bereit) werden die Abfallbeseitigungsgebühren nach der Zahl und Größe der Abfallbehälter und Anzahl der wöchentlichen Abfuhren berechnet.
Gebühren ab 2023
Restabfall (ohne Vollservice)
Leerungsrhythmus
Gebühr pro Gefäß und Jahr
60L Gefäß
4-wöchentlich
106,07 €
90L Gefäß
4-wöchentlich
127,13 €
14-tägl.
206,29 €
120L Gefäß
4-wöchentlich
148,19 €
14-tägl.
248,41 €
240L Gefäß
4-wöchentlich
232,42 €
14-tägl.
416,88 €
770L Gefäß
4-wöchentlich
604,47 €
14-tägl.
1160,97 €
wöchentlich
2273,97 €
1100L Gefäß
4-wöchentlich
836,11 €
14-tägl.
1624,26 €
wöchentlich
3200,56 €
Restabfall (mit Vollservice)
Leerungsrhythmus
Gebühr pro Gefäß und Jahr
90L Gefäß
4-wöchentlich
201,06 €
14-tägl.
298,70 €
120L Gefäß
4-wöchentlich
222,12 €
14-tägl.
340,84 €
wöchentlich
578,23 €
240L Gefäß
4-wöchentlich
306,35 €
14-tägl.
509,29 €
770L Gefäß
4-wöchentlich
752,32 €
14-tägl.
1345,79 €
wöchentlich
2532,71 €
1100L Gefäß
4-wöchentlich
983,96 €
14-tägl.
1809,08 €
wöchentlich
3459,30 €
Biomüll
Gebühr pro Gefäß und Jahr
60L Bioabfallgefäß
14-tägl.
51,59 €
90L Bioabfallgefäß
14-tägl.
77,39 €
120L Bioabfallgefäß
14-tägl.
103,19 €
240L Bioabfallgefäß
14-tägl.
206,37 €
Anmeldung und Abmeldung von Abfallgefäßen
Änderung des Gefäßbestandes sind direkt an den Aachene Stadtbetrieb, Madrider Ring 20, 52078 Aachen bzw. an das jeweils zuständige Bezirksamt zu richten.
Das geht aber auch online (einfach den folgenden Link anklicken): Müllgefäße ändern
Bei der Wahl des gewünschten Abfallgefäßes ist ein Mindestlitervolumen für Restabfall von 7,5 Liter pro Person und Woche zu beachten.
Die Abfallbeseitigungsgebühren werden jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt. Der Grundbesitzabgabenbescheid kann folgende weitere für das Grundstück festzusetzende Abgaben beinhalten: Grundsteuer, Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren, Straßenreinigungsgebühren
Zahlungstermin 1. Juli
Auf Antrag können die Grundbesitzabgaben abweichend von der vierteljährlichen Zahlungsweise (= 15.02., 15.05., 15.08, und 15.11.) am 01.07. in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30.09. des vorangehenden Kalenderjahres an den Fachbereich Steuern und Kasse gestellt werden.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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