Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühr

    Hinweise für Goch

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Restabfall (grauer Abfallbehälter)

    Für den Restabfall werden dem Anschlusspflichtigen für jede für das Grundstück gemeldete Person 14-tägig mindestens 40 Liter Gefäßraum zur Verfügung gestellt. Bei bis zu drei Personen wird also eine 120 Liter Tonne zur Verfügung gestellt, ab vier Personen besteht Anspruch auf die 240 Liter Tonne. Wenn über den eigentlichen Anspruch hinaus mehr Behältervolumen beantragt wird, muss hierfür eine Zusatzgebühr gezahlt werden.

    Welche Abfälle in die grauen Abfallenthälter eingebracht werden dürfen, kann § 9 der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Goch entnommen werden.

    Die Abfallbehältnisse werden alle zwei Wochen geleert. 

     

    Altpapier (blauer Abfallbehälter)

    Für die Sammlung von Papier und Pappe werden im Regelfall blaue 240 Liter Abfallbehälter bereitgestellt. Nur auf besonderen Antrag wird ein 120 Liter Abfallbehälter zur Verfügung gestellt, wenn es insbesondere aus Platzgründen nicht möglich oder zumutbar ist, einen 240 Liter Abfallbehälter auf dem Grundstück oder Grundstücksteil aufzustellen. Die Stadt stellt auf Antrag über das satzungsgemäße oder beantragte Gefäßvolumen hinaus weitere Gefäßvolumen zur Verfügung. 

    In die Abfallbehälter dürfen nur Papier und Pappe eingebracht werden (§ 10 der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Goch). 

    Die Abfallbehältnisse werden alle vier Wochen geleert. 

     

    Bioabfall (brauner Abfallbehälter)

    Je nach Bedarf des Bioabfallaufkommens kann entweder ein 120 oder 240 Liter Bio-Behälter zur Einsammlung kompostierbarer Garten- und Küchenabfälle zur Verfügung gestellt werden. 

    In die Abfallbehältnisse dürfen gem. § 11 der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Goch nur folgende kompostierbare Grünabfälle eingebracht werden:

    1. Astwerk bis 15 cm Durchmesser
    2. Strauchwerk
    3. Rasen- und Heckenschnitt
    4. Wildkräuter
    5. Blumen
    6. Laub
    7. Obst- und Gemüseabfälle
    8. sonstige über die Nr. 1 bis 7 hinaus anfallenden pflanzlichen Abfälle
    9. Eierschalen
    10. Kaffeefilter und Kaffeesatz

    In die Abfallbehältnisse dürfen keine Speise- oder Fleischreste eingebracht werden. Die kompostierbaren Grünabfälle müssen frei von Steinen, Metallen, Kunststoff und starken Wurzelstöcken sein. 

    Die Abfallbehältnisse werden alle zwei Wochen geleert.

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

    Hinweise für Goch

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    An- und Abmeldung Abfallbehälter

    Folgende Abfallbehälter können/müssen beantragt werden:

    • Graue Tonne für nicht verwertbare Haushaltsabfälle
    • Braune Tonne für alle Garten-, Grün-, Obst und Gemüseabfälle
    • Blaue Tonne für Papier, Pappe und Kartonagen
    • Gelbe Tonne für leere Verkaufsverpackungen aus Kunststoff o.ä.
    • Grüne Körbe für Glas

    Anmeldung

    Bei einer erstmaligen Anmeldung von Abfallbehältern (z.B. bei Neubau) werden Behälter für Rest-, Papier-, Bio- und Plastikabfälle geliefert. Die Anzahl und das Volumen der Behälter sind dabei von der Personenzahl und den persönlichen Bedürfnissen abhängig. Die Behälter werden am vereinbarten Tag vor dem Grundstück abgestellt. Bei der Lieferung muss niemand vor Ort sein.

    Abmeldung

    Es besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang für die Rest-, Papier- und Bioabfallbehälter. Das bedeutet, dass diese Behälter grundsätzlich genutzt werden müssen. Es ist möglich, eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang zu beantragen, wenn gewährleistet ist, dass die Abfälle in einer dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlage oder in sonstiger, dass Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigender Weise entsorgt werden, oder soweit ein begründetes Interesse an der eigenen Verwertung der Abfälle besteht.

    Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang kann beispielsweise für den Bioabfallbehälter beantragt werden, wenn die kompostierbaren Grünabfälle zur Eigenkompostierung oder -verwertung dienen.

    Wenn ein Grundstück über einen längeren Zeitraum nicht mehr bewohnt wird, ist es möglich, alle Abfallbehälter abzumelden. Diese werden im Zuge dessen nach Terminvereinbarung abgeholt. Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die letzte Abfallentsorgung erfolgt ist.

    Für die Abholung oder den Tausch müssen die Behälter am Abend vor dem vereinbarten Datum leer an die Straße gestellt werden.

    Fristen

    Hinweise für Goch

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Goch

    • Personengebühr Restmüll (graue Tonne) p.a.: 34,30€
    • Restmüllgefäß 120 Liter (graue Tonne) p.a.: 67,30€
    • Restmüllgefäß 240 Liter (graue Tonne) p.a.: 72,30€
    • Bio-Tonne 120 Liter (braun) p.a.: 61,60€
    • Bio-Tonne 240 Liter (braun) p.a.: 97,60€
    • Papier-Tonne 120 Liter (blau) p.a.: 2,30€
    • Papier-Tonne 240 Liter (blau) p.a.: 4,70€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch

    Weitere Informationen

    Hinweise für Goch

    Weitere Gebühren (z.B. für Zusatzgefäße oder Container) ergeben sich aus der Abfallgebührensatzung. Diese kann unter "Rechtsgrundlage" aufgerufen werden.

    Eine Übersicht über alle Abfallarten und wertvolle Befülltipps von der Firma Schönmackers finden Sie hier.

    Informationen über die kostenlose MüllAlarmAPP finden Sie hier.

    Sie haben noch alte Möbel, Spielsachen, Dekoartikel oder funktionierende Elektrogeräte im Keller, die zu schade für den Müll sind? Dann tauschen oder verschenken Sie diese und bereiten somit anderen eine Freude! Hier finden Sie mehr Informationen zur Börse Tauschen & verschenken im Kreis Kleve der KKA GmbH.

    Zum gemeinnützigen Projekt Labdoo.org der KKA GmbH gelangen Sie hier. Es werden IT-Spenden gesucht, die Kindern im In- und Ausland den Zugang zur digitalen Bildung ermöglichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de