Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen

    Wenn Ihnen eine einfache Melderegisterauskunft nicht ausreicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine erweiterte Melderegisterauskunft erhalten. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippstadt

    Auf persönliche oder schriftliche Anfrage kann, soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Die Notwendigkeit der Auskunft ist eingehend zu begründen, da es sich bei den aufgeführten Daten um besonders schutzwürdige Daten handelt. Die erweiterte Auskunft beinhaltet folgende Daten:frühere NamenGeburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch StaatFamilienstand (ggf. verheiratet oder Lebenspartnerschaft führend)derzeitige Staatsangehörigkeitenfrühere AnschriftenEinzugs- und AuszugsdatumFamilienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen VertretersFamilienname und Vornamen des Ehegatten oder des LebenspartnersSterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch StaatDie Meldebehörde unterrichtet den Betroffenen unverzüglich unter Angabe des Datenempfängers über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft. Dies gilt nicht, wenn der Datenempfänger ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft macht.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_302c756849b517fcd29e1c19784b175d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 20.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Einwohnerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Geiststraße 47

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Geiststraße 47

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippstadt

    Zur eindeutigen Identifizierung müssen bei der Anfrage mindestens drei der nachstehenden Suchkriterien angegeben werden:Vor- und FamiliennameAnschriftGeburtsdatumfrüherer Name oder Anschrift in Lippstadtggf. andere bekannte persönliche Daten Dem Antrag sind geeignete Unterlagen beizufügen aus denen das berechtigte oder rechtliche Interesse (zum Beispiel bei der Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) hervorgeht.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.
    • Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
      Ein rechtliches Interesse liegt beispielsweise vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung (z.B. Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) oder zur Rechtsverteidigung benötigt werden.
    • Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
    • Die erweiterte Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippstadt

    § 45 Bundesmeldegesetz (BMG) in der z. Z. gültigen Fassung

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Bei einer persönlichen Beantragung gilt folgendes Verfahren:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung

    Eine schriftliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller oder die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    Sie können die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Hinweise für Lippstadt

    Erweiterte Melderegisterauskunft15,00 EuroArchivauskunft20,00 EuroBei schriftlichen Anfragen die Gebühr bitte als Verrechnungsscheck beifügen. Die Auskunft wird nach Zahlung der Gebühr erteilt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben. Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister. Wenn Sie eine Melderegisterauskunft über eine Person einholen möchten, aber kein berechtigtes Interesse nachweisen können, dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Diese beinhaltet weniger Informationen über die gesuchte Person.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippstadt

    Melderegisterauskunft - Antrag auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft nach § 45 BundesmeldegesetzWiderspruch gegen die Weitergabe meiner Daten nach § 36 Absatz 2, § 42 Absatz 3 oder § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz Bundesmeldegesetz (BMG) gilt ab dem 01.11.2015 Auskunfts- und Übermittlungssperre in Meldeangelegenheiten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de