Melderegisterauskunft Erteilung erweitertOnline erledigen

    Melderegisterauskunft (schriftlich)

    Wenn Ihnen eine einfache Melderegisterauskunft nicht ausreicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine erweiterte Melderegisterauskunft erhalten. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Melderegisterauskünfte auf Antrag an private Personen und sonstige nichtöffentliche Stellen

    Die Meldebehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Dabei wird unterschieden zwischen einer einfachen Melderegisterauskunft und einer · erweiterten Melderegisterauskunft.

    Voraussetzung

    • Die gesuchte Person muss eindeutig im Melderegister identifiziert werden können
    • Dazu sind regelmäßig Angaben zu der gesuchten Person erforderlich

    Erforderliche Angaben

    • Familienname
    • Frühere Namen
    • Vornamen
    • Geburtsdatum und -ort
    • Geschlecht oder
    • Letzte bekannte Anschrift

    Wichtig
    : Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels zu verwenden.

    Daten der einfachen Auskunft aus dem Melderegister

    • Familienname
    • Vornamen
    • Doktorgrad
    • Derzeitige Anschriften
    • Dofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

    Daten einer erweiterten Auskunft aus dem Melderegister

    • Es muss zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht werden.
    • Auskunft enthält neben den Daten der einfachen Auskunft weitere Angaben.

    Angaben:

    • Frühere Namen
    • Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
    • Derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • Frühere Anschriften
    • Einzugs- und Auszugsdatum
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
    • Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

    Wurde das berechtigte Interesse an einer erweiterten Melderegisterauskunft glaubhaft gemacht, hat der*die Empfänger*in (Antragsteller*in) die betroffene Person über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft, unter Angabe des Datenempfängers, unverzüglich zu unterrichten. Dies entfällt, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wurde.

    Neutrale Antwort
    Erfolgt, wenn aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eine Auskunft aus dem Melderegister nicht erteilt werden kann, beispielsweise

    • wegen einer im Melderegister eingetragenen Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz
    • wegen eines im Melderegister eingetragenen bedingten Sperrvermerks nach § 52 Bundesmeldegesetz
    • weil die gesuchte Person nicht eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann (Mehrfachtreffer)
    • weil die gesuchte Person in Dortmund überhaupt nicht gemeldet ist oder war

    Sie erhalten eine neutrale Antwort mit folgendem Wortlaut :
    "Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden."

    Auskunft aus archivierten Melderegisterunterlagen (Wohnverhältnisse 1946 - 1974)


    • Melderegisterauskünfte über Personen, die in der Zeit von 1946 bis 1974 in Dortmund gewohnt haben.
    • Auskunft aus mikroverfilmten, archivierten Unterlagen
    • Ausdrücklicher Antrag erforderlich, welcher (zur Erhöhung des Sucherfolges) den ungefähren Zeitraum enthalten sollte, in dem die gesuchte Person in Dortmund gewohnt hat.

    Auskunft aus Hausstandsbüchern (Wohnverhältnisse vor 1946)

    • Über die Wohnverhältnisse der Einwohner in Dortmund vor 1946 existieren keine alphabetisch (nach Familiennamen) geordnete Karteien.
    • Es gibt mikroverfilmte Hausstandsbücher, aus denen eine Melderegisterauskunft erteilt werden kann.
    • Hausstandsbücher wurden für jedes Haus nach der Erbauung mit den Daten der Bewohner angelegt und chronologisch fortgeschrieben.
    • Erstmals wurden diese Bücher im November 1900 angelegt und bis 1946 fortgeschrieben.
    • Auskünfte aus diesen Unterlagen sind deshalb nur möglich, wenn die früheren Dortmunder Anschriften (Straße und Hausnummer) und der ungefähre Zeitpunkt des Aufenthaltes in Dortmund angegeben werden können.
    • Evtl. kann auch aus alten Dortmunder Adressbüchern die vollständigen Anschriften ermittelt werden, wenn die gesuchten Personen vom Auskunftssuchenden mit dem Geburtsdatum näher bestimmt werden können.
    • Hausstandsbücher Vororte, die in den Jahren 1905 - 1929 eingemeindet und vorher selbstständig waren, sind nur für die Zeit nach der Eingemeindung vorhanden.

    Örtliche Ermittlung
    Die Auskunft aus dem Melderegister kann um eine schriftlich beantragte örtliche Ermittlung erweitert werden.

    Gruppenauskunft

    • Melderegisterauskunft aus dem aktuellen Melderegister über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Einwohner
    • Darf nur erteilt werden, soweit sie im öffentlichen Interesse liegt.
    • Dadurch sind Gruppenauskünfte nur für eng begrenzte Verwendungszwecke möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bfb7aff15f277551716cececbb6f6956

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    Vertrauensniveau

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Amtshaus 1

    44359 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-mengede@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst

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    Gleiwitzstraße 277

    44328 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-scharnhorst@dortmund.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

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    August-Wagner-Platz 2-4

    44339 Dortmund

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    E-Mail: bvst-eving@dortmund.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)

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    Brackeler Hellweg 170

    44309 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

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    Hausanschrift

    Limbecker Straße 31

    44388 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-luetgendortmund@dortmund.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)

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    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-29831

    Fax: +49 231 50-29831

    E-Mail: buergerdienste@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 14.06.2024

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

    Adresse

    Hausanschrift

    Rahmer Str. 15

    44369 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-huckarde@dortmund.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hörder Bahnhofstr. 16

    44263 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-hoerde@dortmund.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Deutsch

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Aplerbecker Marktplatz 21

    44287 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-aplerbeck@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Deutsch

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

    Adresse

    Hausanschrift

    Harkortstr. 58

    44225 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-hombruch@dortmund.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass

    Zusätzlich müssen Sie immer Nachweis(e) zur Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses und entsprechender Zweckbindung beifügen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn…

    (1) …die Identität der antragstellenden Person feststeht.

    (2) …ein eventuell vorliegender gewerblicher Zweck konkret benannt ist.

    (3) …die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden sollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    § 44 und 45 Bundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Bei einer persönlichen Beantragung gilt folgendes Verfahren:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung

    Eine schriftliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller oder die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    Sie können die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Einfache Melderegisterauskünfte:

    • Schriftliche Anfrage (per Post, E-Mail oder Fax) aus dem aktuellen Melderegister (Regelfall der Auskunft): 11,00 € je Person
    • Online-Anfrage aus dem aktuellen Melderegister (Regelfall der Auskunft): 6,00 € je Person

    Erweiterte Melderegisterauskünfte:

    • Anfrage aus dem aktuellen Melderegister (Regelfall der Auskunft): 15,00 € je Person

    Weitere Melderegisterauskünfte:

    • Anfrage aus archivierten Melderegisterunterlagen (Wohnverhältnisse 1946 - 1974): 50,00 € je Person
    • Anfrage aus Hausstandsbüchern (Wohnverhältnisse vor 1946): 50,00 € je Person
    • Örtliche Ermittlung: 40,00 €je Person
    • Gruppenauskünfte: 200,00 bis 3.000,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben. Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister. Wenn Sie eine Melderegisterauskunft über eine Person einholen möchten, aber kein berechtigtes Interesse nachweisen können, dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Diese beinhaltet weniger Informationen über die gesuchte Person.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de