Melderegisterauskunft (schriftlich)
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Melderegisterauskünfte auf Antrag an private Personen und sonstige nichtöffentliche Stellen
Die Meldebehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Dabei wird unterschieden zwischen einer einfachen Melderegisterauskunft und einer · erweiterten Melderegisterauskunft.
Voraussetzung
- Die gesuchte Person muss eindeutig im Melderegister identifiziert werden können
- Dazu sind regelmäßig Angaben zu der gesuchten Person erforderlich
Erforderliche Angaben
- Familienname
- Frühere Namen
- Vornamen
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht oder
- Letzte bekannte Anschrift
Wichtig: Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels zu verwenden.
Daten der einfachen Auskunft aus dem Melderegister
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Derzeitige Anschriften
- Dofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Daten einer erweiterten Auskunft aus dem Melderegister
- Es muss zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht werden.
- Auskunft enthält neben den Daten der einfachen Auskunft weitere Angaben.
Angaben:
- Frühere Namen
- Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- Derzeitige Staatsangehörigkeiten
- Frühere Anschriften
- Einzugs- und Auszugsdatum
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
- Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
Wurde das berechtigte Interesse an einer erweiterten Melderegisterauskunft glaubhaft gemacht, hat der*die Empfänger*in (Antragsteller*in) die betroffene Person über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft, unter Angabe des Datenempfängers, unverzüglich zu unterrichten. Dies entfällt, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wurde.
Neutrale Antwort
Erfolgt, wenn aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eine Auskunft aus dem Melderegister nicht erteilt werden kann, beispielsweise
- wegen einer im Melderegister eingetragenen Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz
- wegen eines im Melderegister eingetragenen bedingten Sperrvermerks nach § 52 Bundesmeldegesetz
- weil die gesuchte Person nicht eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann (Mehrfachtreffer)
- weil die gesuchte Person in Dortmund überhaupt nicht gemeldet ist oder war
Sie erhalten eine neutrale Antwort mit folgendem Wortlaut :
"Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden."
Auskunft aus archivierten Melderegisterunterlagen (Wohnverhältnisse 1946 - 1974)
- Melderegisterauskünfte über Personen, die in der Zeit von 1946 bis 1974 in Dortmund gewohnt haben.
- Auskunft aus mikroverfilmten, archivierten Unterlagen
- Ausdrücklicher Antrag erforderlich, welcher (zur Erhöhung des Sucherfolges) den ungefähren Zeitraum enthalten sollte, in dem die gesuchte Person in Dortmund gewohnt hat.
Auskunft aus Hausstandsbüchern (Wohnverhältnisse vor 1946)
- Über die Wohnverhältnisse der Einwohner in Dortmund vor 1946 existieren keine alphabetisch (nach Familiennamen) geordnete Karteien.
- Es gibt mikroverfilmte Hausstandsbücher, aus denen eine Melderegisterauskunft erteilt werden kann.
- Hausstandsbücher wurden für jedes Haus nach der Erbauung mit den Daten der Bewohner angelegt und chronologisch fortgeschrieben.
- Erstmals wurden diese Bücher im November 1900 angelegt und bis 1946 fortgeschrieben.
- Auskünfte aus diesen Unterlagen sind deshalb nur möglich, wenn die früheren Dortmunder Anschriften (Straße und Hausnummer) und der ungefähre Zeitpunkt des Aufenthaltes in Dortmund angegeben werden können.
- Evtl. kann auch aus alten Dortmunder Adressbüchern die vollständigen Anschriften ermittelt werden, wenn die gesuchten Personen vom Auskunftssuchenden mit dem Geburtsdatum näher bestimmt werden können.
- Hausstandsbücher Vororte, die in den Jahren 1905 - 1929 eingemeindet und vorher selbstständig waren, sind nur für die Zeit nach der Eingemeindung vorhanden.
Örtliche Ermittlung
Die Auskunft aus dem Melderegister kann um eine schriftlich beantragte örtliche Ermittlung erweitert werden.
Gruppenauskunft
- Melderegisterauskunft aus dem aktuellen Melderegister über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Einwohner
- Darf nur erteilt werden, soweit sie im öffentlichen Interesse liegt.
- Dadurch sind Gruppenauskünfte nur für eng begrenzte Verwendungszwecke möglich.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Sie müssen sich ausweisen.
Sie können sich ausweisen mit:
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem Pass
Zusätzlich müssen Sie immer Nachweis(e) zur Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses und entsprechender Zweckbindung beifügen.
Voraussetzungen
Hinweise für Dortmund
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn…
(1) …die Identität der antragstellenden Person feststeht.
(2) …ein eventuell vorliegender gewerblicher Zweck konkret benannt ist.
(3) …die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden sollen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
§ 44 und 45 Bundesmeldegesetz
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Bei einer persönlichen Beantragung gilt folgendes Verfahren:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Schriftliche Beantragung
Eine schriftliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
- Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller oder die Antragstellerin.
Online-Beantragung:
Sie können die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.
Fristen
Kosten
Hinweise für Dortmund
Einfache Melderegisterauskünfte:
- Schriftliche Anfrage (per Post, E-Mail oder Fax) aus dem aktuellen Melderegister (Regelfall der Auskunft): 11,00 € je Person
- Online-Anfrage aus dem aktuellen Melderegister (Regelfall der Auskunft): 6,00 € je Person
Erweiterte Melderegisterauskünfte:
- Anfrage aus dem aktuellen Melderegister (Regelfall der Auskunft): 15,00 € je Person
Weitere Melderegisterauskünfte:
- Anfrage aus archivierten Melderegisterunterlagen (Wohnverhältnisse 1946 - 1974): 50,00 € je Person
- Anfrage aus Hausstandsbüchern (Wohnverhältnisse vor 1946): 50,00 € je Person
- Örtliche Ermittlung: 40,00 €je Person
- Gruppenauskünfte: 200,00 bis 3.000,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben. Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister. Wenn Sie eine Melderegisterauskunft über eine Person einholen möchten, aber kein berechtigtes Interesse nachweisen können, dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Diese beinhaltet weniger Informationen über die gesuchte Person.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021