Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen

    Wenn Ihnen eine einfache Melderegisterauskunft nicht ausreicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine erweiterte Melderegisterauskunft erhalten. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Es wird unterschieden zwischen einer

    • einfachen Melderegisterauskunft und einer
    • erweiterten Melderegisterauskunft.

    Voraussetzung für beide Arten von Auskünften ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Dazu sind regelmäßig folgende Angaben zu der gesuchten Person erforderlich:

    • Familienname
    • frühere Namen
    • Vornamen
    • Geburtsdatum und -ort
    • Geschlecht oder
    • letzte bekannte Anschrift.

    Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden.

    Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese in der Anfrage konkret anzugeben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5367a6cf0f6771c8fdd955cbbed50bba

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.3.4 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-105

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    Einfache Melderegisterauskunft:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Überweisungsbelegs (Gebühren)

    Erweiterte Melderegisterauskunft:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Nachweise, die eine berechtigtes oder rechtliches Interesse belegen
    • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Überweisungsbelegs (Gebühren)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.
    • Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
      Ein rechtliches Interesse liegt beispielsweise vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung (z.B. Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) oder zur Rechtsverteidigung benötigt werden.
    • Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
    • Die erweiterte Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Bei einer persönlichen Beantragung gilt folgendes Verfahren:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung

    Eine schriftliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller oder die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    Sie können die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Hinweise für Espelkamp

    Gebühren für Auskünfte aus dem Melderegister

    Die Höhe der Verwaltungsgebühren für eine Auskunft aus dem Melderegister richtet sich nach Tarifstelle 5.1 des Allgemeinen Gebührentarifes der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung:

    • für einfache Melderegisterauskünfte je Betroffenen: 11,00 Euro
    • für erweiterte Melderegisterauskünfte je Betroffenen: 15,00 Euro

    Die Gebühr ist bei Nutzung des Onlineverfahrens vorab zu zahlen. Hierfür stehen Ihnen als Bezahlmöglichkeiten Giropay, PayPal oder Kreditkarte zur Verfügung. Ansonsten können Sie bei persönlicher Abholung bar oder per EC-Karte bezahlen.

    Im Einzelfall können zu der Gebühr weitere Kosten hinzukommen:

    • für Auskünfte, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht (z. B. Archivauskunft) je Betroffenen: 20,00 Euro
    • für örtliche Ermittlung je Betroffenen: 45,00 Euro

    Sollte Ihre Auskunftsersuchen einen erhöhten Aufwand erfordern, informiert Sie das Bürgerbüro hierüber entsprechend.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben. Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister. Wenn Sie eine Melderegisterauskunft über eine Person einholen möchten, aber kein berechtigtes Interesse nachweisen können, dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Diese beinhaltet weniger Informationen über die gesuchte Person.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    Die einfache Auskunft aus dem Melderegister beinhaltet folgende Daten:

    • Familienname
    • Vornamen
    • Doktorgrad
    • derzeitige Anschriften
    • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

    Soweit zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, kann eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Diese enthält neben den Daten der einfachen Auskunft weitere Angaben wie:

    • frühere Namen
    • Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • frühere Anschriften
    • Einzugs- und Auszugsdatum
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
    • Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Espelkamp

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de