Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen

    Wenn Ihnen eine einfache Melderegisterauskunft nicht ausreicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine erweiterte Melderegisterauskunft erhalten. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Einfache Melderegisterauskunft

    Die Meldebehörde darf nach § 44 Bundesmeldegesetz nur Auskunft über

    • Familiennamen
    • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
    • Doktorgrad
    • Derzeitige Anschriften und
    • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

    einzelner bestimmter Einwohner erteilen.

    Dabei ist zu beachten, dass das Melderegister kein öffentliches Register ist und somit keine öffentliche Auskunftsquelle.
     

    Erweiterte Melderegisterauskunft

    Gemäß § 45 Bundesmeldegesetz erhalten Personen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, eine erweiterte Melderegisterauskunft.

    Erweiterte Melderegisterauskünfte enthalten:

    • Familiennamen
    • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
    • Doktorgrad
    • Derzeitige Anschriften und
    • Tag und Ort der Geburt sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    • frühere Namen
    • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • frühere Anschriften
    • den Tag des Ein- und Auszuges
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
    • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

    Sie tragen zu einer raschen Beantwortung Ihrer Anfrage bei, wenn Sie alle Ihnen verfügbaren Angaben (Name, Vorname, evtl. Geburtsdatum und bekannte Anschriften) über die gesuchte Person mitteilen.


    Über Personen, die eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen haben, kann keine Melderegisterauskunft erteilt werden. Sollte nur ein Vor- und Familienname bekannt sein, kann wegen Namensgleichheit ebenfalls keine Melderegisterauskunft erteilt werden. Zum Vor- und Familiennamen muss entweder das Geburtsdatum oder die bisherige Anschrift mit angegeben werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_58be2c8fc692bf41948b7f0eba2fb6e0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Die Melderegisterauskunft kann persönlich, schriftlich, per Fax oder per E-Mail angefordert werden.

    Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag folgende Formulare:

    Einfache Melderegisterauskunft

    Erweiterte Melderegisterauskunft 


    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.
    • Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
      Ein rechtliches Interesse liegt beispielsweise vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung (z.B. Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) oder zur Rechtsverteidigung benötigt werden.
    • Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
    • Die erweiterte Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Bei einer persönlichen Beantragung gilt folgendes Verfahren:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung

    Eine schriftliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller oder die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    Sie können die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Auskünfte aus dem Melderegister sind kostenpflichtig.

    Die Kosten hat der Anfragende auch dann zu tragen, wenn die gesuchte Person in Schieder-Schwalenberg nicht gemeldet ist bzw. war und somit im Melderegister nicht zu ermitteln ist. In diesem Fall wird eine kostenpflichtige Negativauskunft erteilt.

    • einfache Melderegisterauskunft 11,00 €
    • erweiterte Melderegisterauskunft 15,00 €
    • Melderegisterauskunft, für die örtliche Ermittlungen erforderlich sind, je Betroffenen zwischen 40,00 € und 100,00 €

    Zahlungsmöglichkeiten:

    • Verrechnungsscheck der Anfrage beifügen oder
    • Überweisung auf ein Konto der Stadtkasse der Stadt Schieder-Schwalenberg (siehe Bankverbindungen)
    • bar oder per Girocard  bei persönlicher Antragstellung (mit Termin)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben. Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister. Wenn Sie eine Melderegisterauskunft über eine Person einholen möchten, aber kein berechtigtes Interesse nachweisen können, dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Diese beinhaltet weniger Informationen über die gesuchte Person.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Aus dem Melderegister der Gemeinden können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de