Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Man unterscheidet zwischen
- einfacher Melderegisterauskunft und
- erweiterter Melderegisterauskunft
Voraussetzung für das Beantragen einer Meldregisterauskunft ist, dass die Person, über die Sie Auskunft haben möchten, ganz klar durch Ihre Angaben im Melderegister identifizierbar ist.
Hierzu werden in der Regel mindestens 3 der folgenden Angaben benötigt.
- Familienname
- früherer Name
- Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht oder
- letzte bekannte Anschrift
Die Erteilung der Auskunft ist nur zulässig, wenn Sie erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden.
Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese in der Anfrage konkret anzugeben.
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Spenge
Einfache Melderegisterauskunft
- ausgefülltes Antragsformular
Erweiterte Melderegisterauskunft
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise, die ein berechtigtes oder rechtliches Interesse belegen
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.
- Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
Ein rechtliches Interesse liegt beispielsweise vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung (z.B. Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) oder zur Rechtsverteidigung benötigt werden. - Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
- Die erweiterte Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Bei einer persönlichen Beantragung gilt folgendes Verfahren:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Schriftliche Beantragung
Eine schriftliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
- Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller oder die Antragstellerin.
Online-Beantragung:
Sie können die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.
Fristen
Kosten
Hinweise für Spenge
Folgende Gebühren werden erhoben
- einfache Meldregisterauskunft = 11,00 €
- erweiterte Melderegisterauskunft = 15,00 €
- für Auskünfte die einen größeren Verwaltungsaufwand erfordern (z.B. Archivauskünfte) pro Betroffenen = 20,00 €
- für örtliche Ermittlungen pro Betroffenen = 35,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben. Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister. Wenn Sie eine Melderegisterauskunft über eine Person einholen möchten, aber kein berechtigtes Interesse nachweisen können, dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Diese beinhaltet weniger Informationen über die gesuchte Person.
Weitere Informationen
Hinweise für Spenge
Die einfache Melderegisterauskunft beinhaltet folgende Daten
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschrift
- Todesmitteilung (falls die Person verstorben ist)
Eine erweiterte Melderegisterauskunft enthält zusätzlich Daten wie:
- frühere Namen
- Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugs- und Auszugsdatum
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
- Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021
Stichwörter
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