Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen

    Wenn Ihnen eine einfache Melderegisterauskunft nicht ausreicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine erweiterte Melderegisterauskunft erhalten. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Einfache Melderegisterauskunft

    Dritte Personen können in bestimmten Umfang Auskunft über Einwohnermeldedaten erhalten. Auf schriftliche Anfrage gibt die Meldebehörde folgende Auskünfte:

    • Vor- und Familienname
    • Anschrift
    • Akademische Grade
    • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

    Auskünfte werden nicht erteilt bei Anfragen zwecks Werbung oder Adresshandel, es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt.

     

    Erweiterte Meldregisterauskunft

    Kann die anfragende Person ein berechtigstes Interesse glaubhaft machen, darf die Meldebehörde eine erweiterte Registerauskunft geben, die zusätzlich folgende Daten umfasst:

    • Tag und Ort der Geburt
    • Frühere Vor- und Familiennamen
    • Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
    • Staatsangehörigkeit
    • Frühere Anschriften
    • Tag des Ein- und Auszuges
    • Gesetzliche Vertreter
    • Sterbetag und -ort

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ea964ff1c0f0727755c84a17f1ca9627

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro im Rathaus Rheda

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 963-231

    Fax: 05242 963-393

    E-Mail: buergerbuero@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro im Historischen Rathaus Wiedenbrück

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 9040-90

    Fax: 05242 9040-91

    E-Mail: buergerbuero@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Schriftliche Beantragung:

    • Antrag auf eine einfache Melderegisterauskunft
    • Einen Zahlungsnachweis der Gebühr 

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Dritte Personen erhalten entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen Auskunft über Einwohnermeldeddaten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Ein Antrag bezüglich einer Melderegisterauskunft kann Vorort im Bürgerbüro als auch schritlich auf dem Postweggestellt werden.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sofort bei Vorsprache

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für eine erweiterte Melderegisterauskunft: EUR 15 Verwaltungsgebühr für eine Melderegisterauskunft, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht: zwischen EUR 15 und EUR 50 Verwaltungsgebühr, wenn der Ermittlungsdienst eingeschaltet werden muss: zwischen EUR 40 und EUR 100

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben. Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister. Wenn Sie eine Melderegisterauskunft über eine Person einholen möchten, aber kein berechtigtes Interesse nachweisen können, dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Diese beinhaltet weniger Informationen über die gesuchte Person.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de