Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Einfache Melderegisterauskunft
Dritte Personen können in bestimmten Umfang Auskunft über Einwohnermeldedaten erhalten. Auf schriftliche Anfrage gibt die Meldebehörde folgende Auskünfte:
- Vor- und Familienname
- Anschrift
- Akademische Grade
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Auskünfte werden nicht erteilt bei Anfragen zwecks Werbung oder Adresshandel, es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt.
Erweiterte Meldregisterauskunft
Kann die anfragende Person ein berechtigstes Interesse glaubhaft machen, darf die Meldebehörde eine erweiterte Registerauskunft geben, die zusätzlich folgende Daten umfasst:
- Tag und Ort der Geburt
- Frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeit
- Frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- Gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Schriftliche Beantragung:
- Antrag auf eine einfache Melderegisterauskunft
- Einen Zahlungsnachweis der Gebühr
Voraussetzungen
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Dritte Personen erhalten entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen Auskunft über Einwohnermeldeddaten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Verfahrensablauf
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Ein Antrag bezüglich einer Melderegisterauskunft kann Vorort im Bürgerbüro als auch schritlich auf dem Postweggestellt werden.
Fristen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Sofort bei Vorsprache
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben. Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister. Wenn Sie eine Melderegisterauskunft über eine Person einholen möchten, aber kein berechtigtes Interesse nachweisen können, dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Diese beinhaltet weniger Informationen über die gesuchte Person.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021
Stichwörter
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