Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen

    Wenn Ihnen eine einfache Melderegisterauskunft nicht ausreicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine erweiterte Melderegisterauskunft erhalten. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Recklinghausen

    Allgemeine Informationen

    Jede Person kann über eine andere Person (nicht über sich selber), sofern sie diese eindeutig benennen kann, Auskunft erhalten (einfache oder erweiterte Melderegisterauskunft). Die Daten dürfen jedoch grundsätzlich nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden. Darüber hinaus müssen Gewerbetreibende den gewerblichen Zweck ihrer Anfrage mitteilen und dürfen die Auskunft dann auch nur für diesen Zweck nutzen. Ihre Daten sind somit generell noch stärker geschützt als bisher.

     

    Einfache Melderegisterauskunft

    Bei einer einfachen Melderegisterauskunft werden Name, Doktorgrad, Anschrift und sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache mitgeteilt. Für die Antragstellung bestehen verschiedene Möglichkeiten:

    1. Antrag auf dem Postweg oder per Mail

    Ein Formular für die Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft finden Sie unten. Es kann vollständig ausgefüllt auf dem Postweg oder per E-Mail unter einwohnermeldeamt[at]recklinghausen.de eingereicht werden.

    Die Gebühr in Höhe von 11 Euro wird zusammen mit der Auskunft per Rechnung erhoben.

    2. Antrag über das Online-Serviceportal

    Der Antrag für die einfache Melderegisterauskunft kann auch über das Online-Serviceportal der Stadt Recklinghausen gestellt werden. Die Anfrage wird hierbei elektronisch an das Bürgerbüro übermittelt. Die Auskunftserteilung erfolgt schriftlich. Die Gebühr in Höhe von 11 Euro wird im Verfahren mittels PayPal oder per Online-Banking bezahlt. Das Online-Serviceportal erreichen Sie hier.

    3. Bürgerauskunft EMRA

    Für die einfache Melderegisterauskunft existiert zudem ein Online-Verfahren, bei der die Auskunft in der Regel innerhalb von 24 Stunden erteilt wird. Durch Wegfall der Postlaufzeiten ist dieses Verfahren schneller und durch eine geringere Gebühr (6 Euro) kostengünstiger als die übrigen Anfragemöglichkeiten. Beim Online-Verfahren ist eine Bezahlung per Lastschrift vorgesehen. Die Nutzung ist daher nur mit Angabe einer Bankverbindung möglich. Das Online-Verfahren erreichen Sie hier.

     

    Erweiterte Melderegisterauskunft

    Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft über bestimmte weitere gespeicherte Daten einer anderen Person (nicht über sich selber) ist der Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich.

    1. Antrag auf dem Postweg oder per Mail

    Ein Formular für die Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft finden Sie unten. Es kann vollständig ausgefüllt und zusammen mit dem Nachweis des berechtigten Interesses auf dem Postweg oder per E-Mail unter einwohnermeldeamt[at]recklinghausen.de eingereicht werden.

    Die Gebühr in Höhe von 15 Euro wird zusammen mit der Auskunft per Rechnung erhoben.

    2. Antrag über das Online-Serviceportal

    Der Antrag für die erweiterte Melderegisterauskunft kann auch über das Online-Serviceportal der Stadt Recklinghausen gestellt werden. Die Anfrage wird hierbei elektronisch an das Bürgerbüro übermittelt. Die Auskunftserteilung erfolgt schriftlich. Die Gebühr in Höhe von 15 Euro wird im Verfahren mittels PayPal oder per Online-Banking bezahlt. Das Online-Serviceportal erreichen Sie hier.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f033cefd85820ce8a348eff261ad9c97

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 4

    45657 Recklinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02361/50-1640

    E-Mail: einwohnermeldeamt@recklinghausen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Recklinghausen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Recklinghausen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Bei einer persönlichen Beantragung gilt folgendes Verfahren:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung

    Eine schriftliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller oder die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    Sie können die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Hinweise für Recklinghausen

    Einfache Melderegisterauskunft auf dem Postweg oder über das Online-Serviceportal: 11 Euro

    Einfache Melderegisterauskunft über die Bürgerauskunft EMRA: 6 Euro

    Erweiterte Melderegisterauskunft: 15 Euro

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben. Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister. Wenn Sie eine Melderegisterauskunft über eine Person einholen möchten, aber kein berechtigtes Interesse nachweisen können, dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Diese beinhaltet weniger Informationen über die gesuchte Person.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de