Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
Beschreibung
Hinweise für Recklinghausen
Allgemeine Informationen
Jede Person kann über eine andere Person (nicht über sich selber), sofern sie diese eindeutig benennen kann, Auskunft erhalten (einfache oder erweiterte Melderegisterauskunft). Die Daten dürfen jedoch grundsätzlich nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden. Darüber hinaus müssen Gewerbetreibende den gewerblichen Zweck ihrer Anfrage mitteilen und dürfen die Auskunft dann auch nur für diesen Zweck nutzen. Ihre Daten sind somit generell noch stärker geschützt als bisher.
Einfache Melderegisterauskunft
Bei einer einfachen Melderegisterauskunft werden Name, Doktorgrad, Anschrift und sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache mitgeteilt. Für die Antragstellung bestehen verschiedene Möglichkeiten:
1. Antrag auf dem Postweg oder per Mail
Ein Formular für die Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft finden Sie unten. Es kann vollständig ausgefüllt auf dem Postweg oder per E-Mail unter einwohnermeldeamt[at]recklinghausen.de eingereicht werden.
Die Gebühr in Höhe von 11 Euro wird zusammen mit der Auskunft per Rechnung erhoben.
2. Antrag über das Online-Serviceportal
Der Antrag für die einfache Melderegisterauskunft kann auch über das Online-Serviceportal der Stadt Recklinghausen gestellt werden. Die Anfrage wird hierbei elektronisch an das Bürgerbüro übermittelt. Die Auskunftserteilung erfolgt schriftlich. Die Gebühr in Höhe von 11 Euro wird im Verfahren mittels PayPal oder per Online-Banking bezahlt. Das Online-Serviceportal erreichen Sie hier.
3. Bürgerauskunft EMRA
Für die einfache Melderegisterauskunft existiert zudem ein Online-Verfahren, bei der die Auskunft in der Regel innerhalb von 24 Stunden erteilt wird. Durch Wegfall der Postlaufzeiten ist dieses Verfahren schneller und durch eine geringere Gebühr (6 Euro) kostengünstiger als die übrigen Anfragemöglichkeiten. Beim Online-Verfahren ist eine Bezahlung per Lastschrift vorgesehen. Die Nutzung ist daher nur mit Angabe einer Bankverbindung möglich. Das Online-Verfahren erreichen Sie hier.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft über bestimmte weitere gespeicherte Daten einer anderen Person (nicht über sich selber) ist der Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich.
1. Antrag auf dem Postweg oder per Mail
Ein Formular für die Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft finden Sie unten. Es kann vollständig ausgefüllt und zusammen mit dem Nachweis des berechtigten Interesses auf dem Postweg oder per E-Mail unter einwohnermeldeamt[at]recklinghausen.de eingereicht werden.
Die Gebühr in Höhe von 15 Euro wird zusammen mit der Auskunft per Rechnung erhoben.
2. Antrag über das Online-Serviceportal
Der Antrag für die erweiterte Melderegisterauskunft kann auch über das Online-Serviceportal der Stadt Recklinghausen gestellt werden. Die Anfrage wird hierbei elektronisch an das Bürgerbüro übermittelt. Die Auskunftserteilung erfolgt schriftlich. Die Gebühr in Höhe von 15 Euro wird im Verfahren mittels PayPal oder per Online-Banking bezahlt. Das Online-Serviceportal erreichen Sie hier.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Recklinghausen
Voraussetzungen
Hinweise für Recklinghausen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Bei einer persönlichen Beantragung gilt folgendes Verfahren:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Schriftliche Beantragung
Eine schriftliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
- Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller oder die Antragstellerin.
Online-Beantragung:
Sie können die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.
Fristen
Kosten
Hinweise für Recklinghausen
Einfache Melderegisterauskunft auf dem Postweg oder über das Online-Serviceportal: 11 Euro
Einfache Melderegisterauskunft über die Bürgerauskunft EMRA: 6 Euro
Erweiterte Melderegisterauskunft: 15 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben. Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister. Wenn Sie eine Melderegisterauskunft über eine Person einholen möchten, aber kein berechtigtes Interesse nachweisen können, dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Diese beinhaltet weniger Informationen über die gesuchte Person.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021