Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen

    Wenn Ihnen eine einfache Melderegisterauskunft nicht ausreicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine erweiterte Melderegisterauskunft erhalten. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Auf Antrag stellt die Meldebehörde betroffenen Personen eine Meldebescheinigung in Schriftform aus.

    Einfache Meldebescheinigung

    Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

    1. Familienname
    2. früherer Namen
    3. Vornamen
    4. Doktorgrad
    5. Ordensname, Künstlername
    6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    7. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
    Erweiterte Meldebescheinigung

    Die erweiterte Meldebescheinigung enthält zusätzlich folgende Daten:

    1. gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
    2. derzeitige Staatsangehörigkeiten
    3. frühere Anschriften
    4. Einzugs- sowie Auszugsdatum
    5. Familienstand
    Kosten

    Die Gebühr beträgt 9 Euro pro einfacher oder erweiterter Meldebescheinigung.

    Beantragung

    Die Beantragung und die Bezahlung erfolgen per Online-Formular. Die Bescheinigung wird danach per Post zugestellt:
    Formular für die einfache Meldebescheinigung öffnen
    Formular für die erweiterte Meldebescheinigung öffnen

    Es ist auch möglich, die Beantragung vor Ort im Bürgerbüro vorzunehmen:
    Terminbuchungs-Seite Bürgerbüro öffnen

    Rechtsgrundlagen

    Bundesmeldegesetz - BMG

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8227c7a6e2c8ae88caa91c1de8c257ed

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Coesfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 939-1000

    Fax: 02541 939-7510

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Coesfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 939-1000

    Fax: 02541 939-7510

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass

    Zusätzlich müssen Sie immer Nachweis(e) zur Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses und entsprechender Zweckbindung beifügen.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.
    • Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
      Ein rechtliches Interesse liegt beispielsweise vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung (z.B. Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) oder zur Rechtsverteidigung benötigt werden.
    • Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
    • Die erweiterte Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Bei einer persönlichen Beantragung gilt folgendes Verfahren:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung

    Eine schriftliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller oder die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    Sie können die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für eine erweiterte Melderegisterauskunft: EUR 15 Verwaltungsgebühr für eine Melderegisterauskunft, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht: zwischen EUR 15 und EUR 50 Verwaltungsgebühr, wenn der Ermittlungsdienst eingeschaltet werden muss: zwischen EUR 40 und EUR 100

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben. Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister. Wenn Sie eine Melderegisterauskunft über eine Person einholen möchten, aber kein berechtigtes Interesse nachweisen können, dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Diese beinhaltet weniger Informationen über die gesuchte Person.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de