Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
Beschreibung
Hinweise für Troisdorf
Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft aus dem Melderegister nach § 44 BMG. Sie können Auskunft über Vor- und Familienname, Anschrift und Doktorgrad einer genau bestimmten Person erhalten.
Es werden möglichst präzise Identifizierungsmerkmale der gesuchten Person (z.B. Vor- und Familienname, Geburtsdatum, letzte bekannte Anschrift) benötigt, um eine Auskunft erteilen zu können.
Online Antrag
Für die Auskünfte aus dem Melderegister stehen Ihnen ein Onlinedienste zur Verfügung.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie müssen sich ausweisen.
Sie können sich ausweisen mit:
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem Pass
Zusätzlich müssen Sie immer Nachweis(e) zur Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses und entsprechender Zweckbindung beifügen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.
- Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
Ein rechtliches Interesse liegt beispielsweise vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung (z.B. Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) oder zur Rechtsverteidigung benötigt werden. - Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
- Die erweiterte Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Troisdorf
Verfahrensablauf
Hinweise für Troisdorf
Nutzen Sie zur Beantragung einer Melderegisterauskunft den bereit gestellten Online-Formularassistenten.
Telefonische Auskünfte sind leider nicht möglich!
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben. Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister. Wenn Sie eine Melderegisterauskunft über eine Person einholen möchten, aber kein berechtigtes Interesse nachweisen können, dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Diese beinhaltet weniger Informationen über die gesuchte Person.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021
Stichwörter
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