Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
Beschreibung
Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.
Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vornamen, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.
Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters beziehungsweise der gesetzlichen Vertreterin, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Sie sind als antragstellende Person einer erweiterten Melderegisterauskunft verpflichtet, die gesuchte Person über das Einholen der erweiterten Melderegisterauskunft zu informieren. Im Hinblick auf die Erfüllung von Informationspflichten nach Artikel 14 der Datenschutz-Grundverordnung im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund der Melderegisterauskunft beachten Sie bitte die Vorgaben des § 45 Absatz 2 Bundesmeldegesetz.
Es ist erforderlich, genügend Angaben über die gesuchte Person zu machen, sodass sie eindeutig identifiziert werden kann und Verwechslungen ausgeschlossen sind. Dies sind:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Geschlecht oder
- eine Anschrift.
Ist eine Identifizierung aufgrund der Angaben nicht möglich, wird keine Auskunft erteilt.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Honnef
- Identitätsnachweis der anfragenden Person
- Hinweise zur zweifelsfreien Identifizierung der angefragten Person (Familienname, früherer Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht oder Anschrift)
- Erklärung, dass die angeforderten Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden
- Erweiterte Melderegisterauskunft: zusätzlich Nachweis des berechtigten oder des rechtlichen Interesses
- Gruppenauskunft: zusätzlich Nachweis des öffentlichen Interesses
- Melderegisterauskunft in besonderen Fällen: lassen Sie sich bitte im Bürgerbüro über die zusätzlichen erforderlichen Unterlagen beraten, da diese nach Fallgestaltung unterschiedlich sind.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.
- Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
Ein rechtliches Interesse liegt beispielsweise vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung (z.B. Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) oder zur Rechtsverteidigung benötigt werden. - Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
- Die erweiterte Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Honnef
Verfahrensablauf
Hinweise für Bad Honnef
Melderegisterauskunft
- Antrag auf Melderegisterauskunft mit entsprechenden Nachweisen.
- Prüfung der Voraussetzungen durch das Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef.
- Erteilung der Melderegisterauskunft, einer neutralen Antwort oder Ablehnung der Auskunft.
Meldebestätigung
- Terminvereinbarung über das Onlineterminvereinbarungsprogramm der Stadt Bad Honnef
- Erteilung der Meldebestätigung
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bad Honnef
Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab und kann nur vom Bürgerbüro eingeschätzt werden.
In der Regel dauert eine einfache Melderegisterauskunft eine Woche, jede weitere Form zwei bis vier Wochen.
Eine Meldebestätigung kann in einem Termin im Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef bearbeitet werden.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben. Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister. Wenn Sie eine Melderegisterauskunft über eine Person einholen möchten, aber kein berechtigtes Interesse nachweisen können, dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Diese beinhaltet weniger Informationen über die gesuchte Person.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021
Stichwörter
Hinweise für Bad Honnef