Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
Beschreibung
Hinweise für Erkelenz
Das Melderegister ist ein behördliches, nichtöffentliches Register. Die Meldebehörde kann jedoch nach den Bestimmungen der §§ 44 ff. Bundesmeldegesetz Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Grundsätzlich werden zwei Arten von Anschriften- und Namensauskünften, die einfache und die erweiterte Melderegisterauskunft, unterschieden. Die Auskünfte beziehen sich stets auf die dem Bürgeramt gemeldeten bekannten aktuellen Namen oder Anschriften.
Daten werden nur herausgegeben, wenn mit den in der Anfrage gemachten Angaben eine eindeutige Identifizierung möglich ist. Daher sollten alle bekannten Daten der Meldebehörde mitgeteilt werden, wie zum Beispiel Angabe des Namens oder von Namensteilen, frühere Namen, Anschrift oder frühere Anschriften sowie Geburtsjahr oder Geburtsdatum.
Anschriften- oder Namensauskunft (einfache Melderegisterauskunft) Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt das Bürgeramt als Meldebehörde über die nachfolgenden Daten aus dem Melderegister Auskünfte:
- Vor- und Familienname
- Anschrift
- Gegebenenfalls Doktorgrad
Auskünfte über weitere Daten (erweiterte Melderegisterauskunft)
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt das Bürgeramt als Meldebehörde über die nachfolgenden weiteren Daten aus dem Melderegister Auskünfte, soweit ein berechtigtes Interesse (zum Beispiel bei Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) glaubhaft gemacht wird:
- Tag und Ort der Geburt
- Frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten
- Frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- Gesetzlicher Vertreter
- Sterbetag und -ort
Anhand des Sachvortrages und/oder der vorgelegten Unterlagen prüft das Bürgeramt den angegebenen Grund der Anfrage und entscheidet über eine Auskunftserteilung. Über die Erteilung einer Auskunft wird der betroffene Bürger vom Bürgeramt unter Angabe des Datenempfängers unterrichtet. Dies gilt nicht bei der Geltendmachung eines rechtlichen Interesses.
Auskünfte für gewerbliche Großempfänger
Für gewerbliche Großempfänger, die regelmäßig eine Vielzahl von einfachen Melderegisterauskünften benötigen, besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich bei "ZEMA" zu registrieren, um Auskünfte zeit- und kostensparend nach den höchsten Sicherheitsstandards digital zu beantragen und zu erhalten.
Auskünfte für Behörden
Die Datenübermittlung an Körperschaften des öffentlichen Rechts erfolgt auf einer anderen Rechtsgrundlage als die Erteilung von Auskünften an natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts. Datenübermittlungen an Behörden sind daher nicht von den auf dieser Seite genannten Regelungen betroffen.
Behörden müssen Auskünfte über das Meldebehördenportal NRW beantragen. Falls eine Abfrage über das Meldebehördenportal nicht möglich ist, ist die Anfrage schriftlich zu übersenden.
Unterschied zur Meldebescheinigung
Von der Beantragung von Melderegisterauskünften über die eigene Person wird abgeraten, da diese in der Regel nicht die von Behörden oder privaten Stellen verlangten Meldebescheinigungen ersetzen. Bitte informieren Sie sich vorab, welches Dokument Sie benötigen. Im Falle der Beantragung einer Melderegisterauskunft ist eine Rückerstattung oder Verrechnung der Gebühren nicht möglich, auch wenn sich herausstellt, dass eine Meldebescheinigung benötigt wird.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Erkelenz
Online-Antrag
- ggf. Nachweis des berechtigten Interesses im Falle einer erweiterten Melderegisterauskunft
Persönlicher Antrag
- Ausweisdokument
- ggf. Nachweis des berechtigten Interesses im Falle einer erweiterten Melderegisterauskunft
Schriftlicher Antrag
- formloser Antrag
- Verrechnungsscheck oder der Nachweis einer Überweisung
- ggf. Nachweis des berechtigten Interesses im Falle einer erweiterten Melderegisterauskunft
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.
- Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
Ein rechtliches Interesse liegt beispielsweise vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung (z.B. Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) oder zur Rechtsverteidigung benötigt werden. - Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
- Die erweiterte Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Bei einer persönlichen Beantragung gilt folgendes Verfahren:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Schriftliche Beantragung
Eine schriftliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
- Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller oder die Antragstellerin.
Online-Beantragung:
Sie können die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.
Fristen
Kosten
Hinweise für Erkelenz
Einfache Melderegisterauskunft: 11,- Euro
Erweiterte Melderegisterauskunft: 15,- Euro
Melderegisterauskunft mit erhöhtem Aufwand: 40,- Euro
Den schriftlichen Anfragen an das Bürgeramt kann zur Entrichtung der Gebühr ein Verrechnungsscheck oder der Nachweis einer Überweisung beigefügt werden.
Zahlungsmöglichkeiten beim Online-Antrag:
- paypal
- paydirect
- giropay
Zahlungsmöglichkeiten im Bürgerbüro:
- bar
- EC-Karte
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben. Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister. Wenn Sie eine Melderegisterauskunft über eine Person einholen möchten, aber kein berechtigtes Interesse nachweisen können, dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Diese beinhaltet weniger Informationen über die gesuchte Person.
Weitere Informationen
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Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsblatt nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie unter folgendem Link.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021
Stichwörter
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