Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
Beschreibung
Hinweise für Düren
Die erweiterte Meldebescheinigung gibt über die "normale" Meldebescheinigung hinausgehende Auskünfte über eigene Personendaten. Während die Meldebescheinigung Daten wie Doktorgrad, Familienname, Vorname und die aktuelle bzw. ehemalige Anschrift enthält, werden bei der erweiterten Meldebescheinigung zusätzlich Daten über z.B. Staatsangehörigkeit und Familienstand aufgeführt.
Die erweiterte Meldebescheinigung kann z. B. zur Eheschließung oder zur Vorlage bei Konsulaten benötigt werden.
Beantragung im Bürgerbüro oder online:
Sie kann im Bürgerbüro unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden und wird sofort ausgestellt. Die Bescheinigung wird mit einem amtlichen Siegel versehen.
Falls die erweiterte Meldebescheinigung für eine dritte Person ausgestellt werden soll, ist neben dem Personalausweis oder Reisepass dieser Person eine Vollmacht vorzulegen. Dies gilt nicht bei Personen unter 18 Jahren; hier können die Anträge auch von den Personensorgeberechtigten gestellt werden.
Online-Antrag - Was muss ich tun:
Sie finden unseren Online-Antrag unter "Onlinedienstleistung". Zur Beantragung werden sie aufgefordert, sich im Bürgerportal über die BundID anzumelden, um eine gesichte Übermittlung der Daten sicherzustellen.
Wichtig: Im Antrag muss eine Kopie Ihres gültigen Ausweisdokuments hochgeladen werden. Die Gebühr wird bereits bei Antragstellung online gezahlt.
Termin vor Ort
Für die Beantragung vor Ort im Bürgerbüro vereinbaren Sie einen Termin über unseren Online-Terminkalender.
Sie haben ein dringendes Anliegen?
Dann schauen Sie (montags-freitags) morgens zwischen 07.30 und 08.00 Uhr in den Online-Terminkalender. Dort geben wir tagesaktuell zusätzliche Termine frei.
Oder rufen Sie (montags-freitags) ab 08.00 Uhr unsere Hotline an.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Einwohnerwesen, Bürgerservice, Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02421 25-2000
E-Mail: buergerbuero@dueren.de
Einwohnerwesen, Bürgerservice, Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02421 25-2000
E-Mail: buergerbuero@dueren.de
erforderliche Unterlagen
Sie müssen sich ausweisen.
Sie können sich ausweisen mit:
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem Pass
Zusätzlich müssen Sie immer Nachweis(e) zur Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses und entsprechender Zweckbindung beifügen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.
- Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
Ein rechtliches Interesse liegt beispielsweise vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung (z.B. Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) oder zur Rechtsverteidigung benötigt werden. - Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
- Die erweiterte Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Bei einer persönlichen Beantragung gilt folgendes Verfahren:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Schriftliche Beantragung
Eine schriftliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
- Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller oder die Antragstellerin.
Online-Beantragung:
Sie können die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben. Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister. Wenn Sie eine Melderegisterauskunft über eine Person einholen möchten, aber kein berechtigtes Interesse nachweisen können, dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Diese beinhaltet weniger Informationen über die gesuchte Person.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021
Stichwörter
Hinweise für Düren