Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
Beschreibung
Hinweise für Roetgen
Die Meldebehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen.
Dabei wird unterschieden zwischen einer
-
einfachen Melderegisterauskunft und einer
-
erweiterten Melderegisterauskunft
Voraussetzung für beide Arten von Auskünften ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Dazu sind regelmäßig folgende Angaben zu der gesuchten Person erforderlich:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht oder
- letzte bekannte Anschrift
Es bedarf zusätzlich der Erklärung, dass die Melderegisterauskunft nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels verwendet wird, es sei denn, die entsprechende Einwilligung des Betroffenen liegt vor. Sollten die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese konkret anzugeben.
Die einfache Auskunft aus dem Melderegister beinhaltet folgende Daten: Familienname, Vornamen, Doktorgrad, derzeitige Anschriften, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Soweit zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, kann eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Diese enthält neben den Daten der einfachen Auskunft weitere Angaben wie:
- frühere Namen
- Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugs- und Auszugsdatum
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
- Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie müssen sich ausweisen.
Sie können sich ausweisen mit:
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem Pass
Zusätzlich müssen Sie immer Nachweis(e) zur Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses und entsprechender Zweckbindung beifügen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.
- Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
Ein rechtliches Interesse liegt beispielsweise vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung (z.B. Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) oder zur Rechtsverteidigung benötigt werden. - Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
- Die erweiterte Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Roetgen
§§ 45 ff. Bundesmeldegesetz
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Bei einer persönlichen Beantragung gilt folgendes Verfahren:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Schriftliche Beantragung
Eine schriftliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
- Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller oder die Antragstellerin.
Online-Beantragung:
Sie können die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Roetgen
Sofern aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eine Auskunft aus dem Melderegister nicht erteilt werden kann, erhalten Sie eine neutrale Antwort mit folgendem Wortlaut:
"Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden."
Weitere Informationen
Hinweise für Roetgen
Online-Beantragung
Einfache Melderegisterauskünfte können online beantragt werden. Die erforderlichen Unterlagen und Daten werden bei Online-Beantragung automatisch abgefragt und die entsprechenden Erklärungen im Rahmen der Beantragung abgegeben.
Erweiterte Melderegisterauskünfte und Auskünfte aus dem nicht elektronischen erfassten Altdatenbestand (vor ca. 1985) können ausschließlich schriftlich beantragt werden.
Schriftliche Beantragung
Zur schriftlichen Beantragung werden folgende Unterlagen bzw. Angaben benötigt:
- Name und Anschrift der beantragenden Person (natürliche oder juristische Person)
- Name, Vorname, Geburtsdatum und alle bekannten ehemaligen Aachener Anschriften der gesuchten Person (jeweils sofern bekannt)
- Erklärung über Verwendung der angefragten Daten
- Nachweis über Zahlung der Gebühr
- Nachweis über berechtigtes Interesse (nur bei erweiterten Auskünften)
Der Antrag ist zusammen mit den Unterlagen an die folgende Adresse zu übersenden: Gemeinde Roetgen, Einwohnermeldeamt, Hauptstraße 55, 52159 Roetgen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021
Stichwörter
Hinweise für Roetgen