Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen

    Wenn Ihnen eine einfache Melderegisterauskunft nicht ausreicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine erweiterte Melderegisterauskunft erhalten. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Monschau

    Die Meldebehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen.

    Dabei wird unterschieden zwischen einer

    • einfachen Melderegisterauskunft und einer
    • erweiterten Melderegisterauskunft

    Voraussetzung für beide Arten von Auskünften ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über

    1. den Familiennamen,
    2. den früheren Namen
    3. die Vornamen
    4. das Geburtsdatum
    5. das Geschlecht oder
    6. eine Anschrift- Familienname

    Es bedarf zusätzlich der Erklärung, dass die Melderegisterauskunft nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels verwendet wird, es sei denn, die entsprechende Einwilligung des Betroffenen liegt vor. Sollten die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese konkret anzugeben.

    Soweit zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, kann eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden.

    Die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister beinhaltet folgende Daten:

    1. frühere Namen,
    2. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
    3. Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
    4. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
    5. frühere Anschriften,
    6. Einzugsdatum und Auszugsdatum,
    7. Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
    8. Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
    9. Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

     

    Die Melderegisterauskunft muss schriftlich beim Bürgerbüro der Stadt Monschau gestellt werden.

     

    Downloadbereich

    • Antrag auf eine erweiterte Melderegisterauskunft

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_77b244f28dac9633d9a57d1c216af541

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02472 81-241

    Fax: 02472 81-387

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Monschau

    • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
    • Nachweise, die ein berechtigtes oder rechtliches Interesse belegen

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.
    • Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
      Ein rechtliches Interesse liegt beispielsweise vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung (z.B. Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) oder zur Rechtsverteidigung benötigt werden.
    • Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
    • Die erweiterte Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Monschau

    • Erweiterte Melderegisterauskunft nach § 45 Bundesmeldegesetz (BMG).
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 5 des Allgemeinen Gebührentarif.
    • Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes.

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Bei einer persönlichen Beantragung gilt folgendes Verfahren:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung

    Eine schriftliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller oder die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    Sie können die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für eine erweiterte Melderegisterauskunft: EUR 15 Verwaltungsgebühr für eine Melderegisterauskunft, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht: zwischen EUR 15 und EUR 50 Verwaltungsgebühr, wenn der Ermittlungsdienst eingeschaltet werden muss: zwischen EUR 40 und EUR 100

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Monschau

    Neutrale Antwort

    Sofern aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eine Auskunft aus dem Melderegister nicht erteilt werden kann, erhalten Sie eine neutrale Antwort mit folgendem Wortlaut:

    "Die Person wurde nicht oder nicht eindeutig identifiziert oder es liegt eine Auskunftssperre vor. Es werden keine Daten übermittelt"

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Monschau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de