Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
Beschreibung
Hinweise für Köln
Sie brauchen Meldedaten zu einer bestimmten Person, weil Sie zum Beispiel ein Klassentreffen organisieren wollen, ein Familienmitglied suchen oder Rechtsansprüche gegen jemanden haben? Dann können Sie beantragen, die letzte in Köln gespeicherte Anschrift zu erfahren. Eine einfache Melderegisterauskunft können Sie sofort online erhalten.
Online-Dienst
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kundenzentrum Rodenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-0
Fax: 0221 / 221-6592200
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Antrag
mit den Meldedaten der Person, soweit sie Ihnen bekannt sind. Siehe unter "Angaben zur gesuchten Person". Sie können den Antrag formlos stellen oder das Antragsformular aus dem Downloadservice nutzen.
Eine Einfache Meldeauskunft können Sie a - Bestätigung im Antrag,
dass Sie die Auskunft nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwenden.
Wenn die Daten für gewerbliche Zwecke genutzt werden sollen, müssen Sie im Antrag den Verwendungszweck mitteilen. - Kopie des Kontoauszugs
bei einer schriftlichen Anfrage an die Abteilung Einwohnerwesen für eine aktuelle einfache oder erweiterte Melderegisterauskunft. Weitere Informationen finden Sie bei "Gebühren".
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.
- Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
Ein rechtliches Interesse liegt beispielsweise vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung (z.B. Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) oder zur Rechtsverteidigung benötigt werden. - Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
- Die erweiterte Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln
§§ 44 und 45 Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Bei einer persönlichen Beantragung gilt folgendes Verfahren:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Schriftliche Beantragung
Eine schriftliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
- Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller oder die Antragstellerin.
Online-Beantragung:
Sie können die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.
Fristen
Kosten
Hinweise für Köln
Die Gebühren hängen von der Art der Meldeauskunft ab sowie davon, ob Sie sie online oder in einem Kundenzentrum einholen.
Gebühren für eine einfache Meldeauskunft online
6 Euro
Die Bezahlung erfolgt im ePayment-Verfahren während des Online-Vorgangs. Bitte überweisen Sie nicht vorab.
Gebühren bei Vorsprache in einem Kundenzentrum oder bei schriftlicher Anfrage
- 11 Euro für eine einfache Meldeauskunft
- 15 Euro für eine erweiterte Meldeauskunft
- 19,50 Euro für eine Archivauskunft mit einfacher Recherche
- 24,50 Euro für eine Archivauskunft mit komplexer Recherche
Die Gebühr ist für jede angefragte Person und auch in folgenden Fällen zu entrichten:
- wenn die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt ist
- bei einer neutralen Antwort (wenn eine Auskunft aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden kann)
Wenn Sie eine schriftliche Anfrage wegen einer einfachen oder erweiterten Meldeauskunft an uns senden möchten, müssen Sie die Gebühr vorab überweisen und Ihrer Anfrage eine Kopie des Kontoauszugs beifügen. Bitte überweisen Sie die Gebühr auf folgendes Konto:
IBAN: DE89 3705 0198 0093 1329 75
BIC: COLSDE33XXX
Verwendungszweck: Buchungsstelle 9709.000.1230.7
Sparkasse KölnBonn
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben. Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister. Wenn Sie eine Melderegisterauskunft über eine Person einholen möchten, aber kein berechtigtes Interesse nachweisen können, dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Diese beinhaltet weniger Informationen über die gesuchte Person.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021