Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Wenn Ihnen eine einfache Melderegisterauskunft nicht ausreicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine erweiterte Melderegisterauskunft erhalten. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Terminvergabe online

    Der Bürgerservice führt ein Melderegister über alle Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Moers. Wenn Sie eine Auskunft über eine einzelne, bestimmte Person benötigen, können Sie diese vom Bürgerservice erhalten.

    Personen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, erhalten eine erweiterte Melderegisterauskunft. Der Unterschied zur einfachen Melderegisterauskunft ist, dass die erweiterte Auskunft neben Vor- und Familiennamen, den derzeitigen Anschriften und dem Doktorgrad auch folgende Angaben enthalten kann:

    • Tag und Ort der Geburt sowie, bei Geburt im Ausland, auch den Staat
    • frühere Vor- und Familiennamen
    • den Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder Lebenspartnerschaft führend oder nicht),
    • die Staatsangehörigkeit
    • frühere Anschriften
    • den Tag des Ein- und Auszuges
    • den gesetzlichen Vertreter bzw. Vertreterin
    • Vor- und Familienname und Anschrift des gesetzlichen Vertreters / der gesetzlichen Vertreterin
    • Vor- und Familienname und Anschrift des Ehegatten bzw. Ehegattin oder des Lebenspartners bzw. der Lebenspartnerin
    • Sterbetag und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

    Die Erteilung einer Auskunft ist nur zulässig, wenn die Identität der angefragten Person auf Grund der in Ihrer Anfrage mitgeteilten Angaben über

    • den Familiennamen,
    • den früheren Namen,
    • die Vornamen,
    • das Geburtsdatum,
    • das Geschlecht oder
    • eine Anschrift

    eindeutig festgestellt werden kann.

    Wenn aufgrund Ihrer Angaben zum Beispiel nur Vor- und Familiennamen mehrere Personen zu finden sind, ist keine eindeutige Identifizierung möglich und es darf keine Auskunft erteilt werden.

    Die betroffene Person wird über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich unterrichtet.

    Sofern im Antrag ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, ist eine Mitteilung an die betroffene Person gemäß § 45 Abs. 2 BMG nicht erforderlich.

    Für die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft besteht eine Zweckbindung gemäß § 47 Bundesmeldegesetz. Deswegen ist es unbedingt erforderlich, dass Sie uns den Zweck Ihrer Anfrage und ein Geschäftszeichen oder eine sonstige Vorgangsnummer mitteilen. Fehlen diese Angaben, wird die Melderegisterauskunft nicht erteilt.

    Antragsverfahren

    Sie können den Antrag auf erweiterte Melderegisterauskunft mithilfe des Vordruckes auf dieser Seite erstellen.

    1. Versand digital per Mail inkl. Zahlungsnachweis

    Sie können den ausgefüllten Antrag auf Ihrem Gerät abspeichern. Eine Antragstellung kann dann zum Beispiel per Mail erfolgen. Beachten Sie, dass wir bei dieser Methode einen Nachweis benötigen, dass Sie bereits die erforderliche Gebühr überwiesen haben. Hierzu können Sie dem Antrag eine Kopie des Überweisungsträgers beifügen.

    2. Versand per Post inkl. Zahlungsnachweis

    Sie können den ausgefüllten Antrag uns per Post zukommen lassen. Auch bei diesem Verfahren wird ein entsprechender Zahlungsnachweis benötigt.

    Die Postanschrift lautet:

    Stadt Moers
    Fachbereich 4 - Ordnung und Bürgerservice
    Fachdienst 4.2 - Bürgerservice
    47439 Moers

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_21a61d47a57cdc2bbf8b7b792c89b964

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Auskunft Bürgerservice

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    04.2 Fachdienst - Bürgerservice und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-648 und 201-653

    Fax: 0 28 41 / 201-1 61 02

    E-Mail: Buergerservice@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass

    Zusätzlich müssen Sie immer Nachweis(e) zur Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses und entsprechender Zweckbindung beifügen.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.
    • Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
      Ein rechtliches Interesse liegt beispielsweise vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung (z.B. Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) oder zur Rechtsverteidigung benötigt werden.
    • Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
    • Die erweiterte Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Bei einer persönlichen Beantragung gilt folgendes Verfahren:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung

    Eine schriftliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller oder die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    Sie können die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Hinweise für Moers

    • Die Gebühr für eine erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00€
    • Die Gebühr für eine Auskunft aus den archivierten Meldekarten (Meldezeiten vor 1978): 30,00€
      Zahlungsziel:
      Die Gebühr kann mittels der nachfolgenden Kontodaten überwiesen werden: Empfängerin/Begünstigte: Stadtkasse Moers / Bürgerservice Verwendungszweck: 041 003 391/1012 Sparkasse am Niederrhein (BLZ: 35450000, Konto-Nr.: 1 101 000 113) IBAN: DE 49 354 500 001 101 000 113, SWIFT: WELADED1MOR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Moers

    • Eine telefonische Anfrage kann nicht bearbeitet werden.
    • Die Gebühr wird mit der Antragstellung fällig und ist auch dann zu bezahlen, wenn
      • die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann oder
      • die mitgeteilte Anschrift dem Antragsteller bereits bekannt ist und lediglich durch die Meldebehörde bestätigt wird.
    • Über Personen, die aus persönlichen Gründen eine Auskunftssperre beantragt haben, kann keine Meldeauskunft erteilt werden.
    • Voraussetzung für die Auskunftserteilung ist, dass eine eindeutige Identifizierung der gesuchten Person möglich ist. Das bedeutet:
      • Es müssen mindestens drei in Ihrer Anfrage angegebene Merkmale mit den Eintragungen im Melderegister übereinstimmen.
      • Ergibt die Suche im Melderegister anhand der mitgeteilten Merkmale kein eindeutiges Ergebnis (die Merkmale passen auf mehrere Personen), erfolgt keine Meldeauskunft.
    • Im Falle von Rückfragen können Auskünfte zur beschriebenen Dienstleistung unter 0 28 41 / 201-648 eingeholt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de