Melderegisterauskunft Erteilung erweitertOnline erledigen

    Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen

    Wenn Ihnen eine einfache Melderegisterauskunft nicht ausreicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine erweiterte Melderegisterauskunft erhalten. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Velbert

    Neu: Über das Serviceportal der Stadt Velbert können Sie eine einfache Melderegisterauskunft online beantragen.

    Sie können eine einfache Melderegisterauskunft kostenpflichtig über den Link unter Onlinedienstleistungen  beantragen. Die Beantragung erfolgt online über ein Formular und wird elektronisch an die Meldebehörde weitergeleitet. Die einfache Melderegisterauskunft wird nach Prüfung und Zahlung der Gebühr sofort abrufbereit zur Verfügung gestellt. Die Bezahlung der Gebühr kann per Online-Überweisung giropay, PayPal oder Kreditkarte Visa/Mastercard erfolgen.

    Sie brauchen Meldedaten zu einer bestimmten Person, weil Sie zum Beispiel ein Klassentreffen organisieren wollen, ein Familienmitglied suchen oder Rechtsansprüche gegen jemanden haben?
    Dann haben Sie die Möglichkeit, die letzte in Velbert gespeicherte Anschrift auf Antrag zu erfahren.

    Einfache Melderegisterauskunft

    Kann mit den von Ihnen mitgeteilten Daten eine Person eindeutig festgestellt werden, dann erhalten Sie die Auskunft über folgende Daten:
    - Vornamen und Familiennamen
    - Doktorgrad
    - letzte in Velbert bekannte Anschrift

    Erweiterte Melderegisterauskunft

    Soweit es sich beispielsweise nicht nur um ein Klassentreffen handelt, sondern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können, dürfen Ihnen über die Daten einer einfachen Melderegisterauskunft hinaus weitere melderechtliche Daten zu der gesuchten Person mitgeteilt werden.
    Die ermittelte Person wird unverzüglich über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe der Datenempfängerin oder des Datenempfängers informiert. Dies gilt nicht, wenn Sie ein rechtliches Interesse insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen glaubhaft gemacht haben.

    Archivauskunft

    Wollen Sie eine Auskunft über eine Person erhalten, die vor längerer Zeit in Velbert wohnhaft war und danach verzogen ist? Für Auskünfte aus der Altkartei bedarf es in der Regel einer Archivauskunft. Da für eine Archivauskunft eine zeitaufwendige Suche in alten Unterlagen notwendig ist, beträgt die Bearbeitungsdauer bis zu sechs Wochen, und es fallen höhere Gebühren an. Die Gebühren werden Ihnen direkt vom Archiv in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass Meldeunterlagen nur für den Zeitraum von 50 Jahren nach Wegzug oder Tod aufbewahrt werden dürfen.

    Vorsprache / schriftliche Anfrage

    Sie können für Ihre Anfrage im Servicebüro vorsprechen oder schriftlich an die Stadt Velbert, 4.2.1 Servicebüro, Thomasstr. 1, 42551 Velbert richten. Außerdem besteht die Möglichkeit die einfache Melderegisterauskunft online zu beantragen.
    Für eine persönliche Vorsprache müssen Sie sich einen Termin über das Terminbuchungssystem oder per Telefon unter 02051/26-2320 buchen.
    Bei schriftlichen Anfragen sind die Gebühren im Voraus für jede angefragte Person in Form eines Verrechnungsschecks oder per Überweisung zugunsten der Stadtkasse Velbert auf das Konto der Sparkasse HRV, IBAN: DE48 3345 0000 0026 2004 85, BIC: WELADED1VEL mit folgendem Buchungstext einzuzahlen:
    PK 11070018 + "Name der gesuchten Person"
    Bitte senden Sie uns eine Überweisungsbestätigung zusammen mit Ihrer Anfrage zu.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_526bfae24a31c05d25b91377bb1ea0ff

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    ServiceBüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02051 26-2320

    Fax: 02051 26-2327

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Velbert

    • ein formloser Antrag mit den Meldedaten der Person, soweit diese Ihnen bekannt sind (siehe unter "Angaben zur gesuchten Person")
    • Bestätigung im Antrag, dass Sie die Auskunft nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwenden. Wenn die Daten für gewerbliche Zwecke genutzt werden sollen, müssen Sie im Antrag den Verwendungszweck mitteilen
    • Angaben zur gesuchten Person für die eindeutige Identifikation der von Ihnen gesuchten Person müssen Sie folgende melderechtliche Angaben der Person mitteilen:
      - Familienname
      - Vorname
      - Geburtsdatum
      - letzte Ihnen bekannte Anschrift in Velbert

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.
    • Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
      Ein rechtliches Interesse liegt beispielsweise vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung (z.B. Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) oder zur Rechtsverteidigung benötigt werden.
    • Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
    • Die erweiterte Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Bei einer persönlichen Beantragung gilt folgendes Verfahren:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung

    Eine schriftliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller oder die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    Sie können die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Hinweise für Velbert

    • 11 Euro für eine einfache Melderegisterauskunft
    • 15 Euro für eine erweiterte Melderegisterauskunft
    • 50 Euro für eine Archivauskunft
    • 100 Euro für eine Melderegisterauskunft aufgrund einer örtlichen Ermittlung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben. Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister. Wenn Sie eine Melderegisterauskunft über eine Person einholen möchten, aber kein berechtigtes Interesse nachweisen können, dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Diese beinhaltet weniger Informationen über die gesuchte Person.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Velbert

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de