Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Melderegisterauskunft

    Wenn Ihnen eine einfache Melderegisterauskunft nicht ausreicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine erweiterte Melderegisterauskunft erhalten. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Issum

    Einfache Melderegisterauskunft

    Der Bürgerservice der Gemeinde Issum darf Auskunft über

    • Vor- und Familienname
    • akademischer Grad
    • derzeitige Anschrift
    • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

    einzelner bestimmter Einwohner der Gemeinde Issum an jedermann erteilen. Es sei denn, eine Übermittlungs- oder Auskunftssperre besteht.

    Erweiterte Melderegisterauskunft

    Soweit jemand bei einer Anfrage zusätzlich ein rechtliches beziehungsweise berechtigtes Interesse glaubhaft macht, dürfen zusätzlich zu der einfachen Melderegisterauskunft auch folgende Daten eines einzelnen, bestimmten Einwohners mitgeteilt werden:

    • frühere Vor- und Familiennamen
    • Tag und Ort der Geburt
    • gesetzliche Vertreter
    • Staatsangehörigkeiten
    • frühere Anschriften
    • Tag des Ein- und Auszugs
    • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
    • Sterbetag und -ort

    Als Nachweis des rechtlichen bzw. berechtigten Interesses an einer erweiterten Melderegisterauskunft gelten z. B. ein Zahlungsbefehl, ein Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, sonstige Unterlagen über Rechtsbeziehungen wie Verträge, Gerichtsurteile, Bestellung zum Nachlasspfleger.

    Melderegisterauskunft online

    Das am 01.11.2015 in Kraft getretene Bundesmeldegesetz (BMG) erlaubt einfache Melderegisterauskünfte über das Internet (§ 49 BMG).
    Es besteht somit die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online abzurufen. Hierfür steht das Portal ZEMA (www.zemaonline.de) zur Verfügung.
    Die Nutzung dieses Systems bietet für Sie folgende Vorteile:

    • Wegfall des Aufwandes für schriftliche Anfragen
    • Wegfall der Porto- oder Telefonkosten für die Übermittlung
    • Wegfall der Wartezeiten für die Beantwortung
    Unterlagen

    Um die erbetene Auskunft erteilen zu können werden folgende Angaben benötigt:

    • Vor- und Familienname der gesuchten Person
    • bisherige Anschrift und/oder Geburtsdatum
    • Erklärung zum Zweck der Auskunft

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8db3f43d3ce47494ee5a4ea2e18520dd

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrlichkeit 7-9

    47661 Issum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 35 / 10 18

    E-Mail: buergerbuero@issum.de

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass

    Zusätzlich müssen Sie immer Nachweis(e) zur Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses und entsprechender Zweckbindung beifügen.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.
    • Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
      Ein rechtliches Interesse liegt beispielsweise vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung (z.B. Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) oder zur Rechtsverteidigung benötigt werden.
    • Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
    • Die erweiterte Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Bei einer persönlichen Beantragung gilt folgendes Verfahren:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Schriftliche Beantragung

    Eine schriftliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller oder die Antragstellerin.

    Online-Beantragung:

    Sie können die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Hinweise für Issum

    • einfache Melderegisterauskunft: 11,00€
    • erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00€
    • Auskunftserteilung verbunden mit einem größeren Verwaltungsaufwand (z.B. Archivauskunft): 15,00€ bis 50,00€
    • Auskunftserteilung verbunden mit örtlichen Ermittlungen: 40,00€ bis 100,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben. Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister. Wenn Sie eine Melderegisterauskunft über eine Person einholen möchten, aber kein berechtigtes Interesse nachweisen können, dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Diese beinhaltet weniger Informationen über die gesuchte Person.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Issum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de