Melderegisterauskunft
Beschreibung
Hinweise für Issum
Einfache Melderegisterauskunft
Der Bürgerservice der Gemeinde Issum darf Auskunft über
- Vor- und Familienname
- akademischer Grad
- derzeitige Anschrift
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
einzelner bestimmter Einwohner der Gemeinde Issum an jedermann erteilen. Es sei denn, eine Übermittlungs- oder Auskunftssperre besteht.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Soweit jemand bei einer Anfrage zusätzlich ein rechtliches beziehungsweise berechtigtes Interesse glaubhaft macht, dürfen zusätzlich zu der einfachen Melderegisterauskunft auch folgende Daten eines einzelnen, bestimmten Einwohners mitgeteilt werden:
- frühere Vor- und Familiennamen
- Tag und Ort der Geburt
- gesetzliche Vertreter
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
- Sterbetag und -ort
Als Nachweis des rechtlichen bzw. berechtigten Interesses an einer erweiterten Melderegisterauskunft gelten z. B. ein Zahlungsbefehl, ein Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, sonstige Unterlagen über Rechtsbeziehungen wie Verträge, Gerichtsurteile, Bestellung zum Nachlasspfleger.
Melderegisterauskunft online
Das am 01.11.2015 in Kraft getretene Bundesmeldegesetz (BMG) erlaubt einfache Melderegisterauskünfte über das Internet (§ 49 BMG).
Es besteht somit die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online abzurufen. Hierfür steht das Portal ZEMA (www.zemaonline.de) zur Verfügung.
Die Nutzung dieses Systems bietet für Sie folgende Vorteile:
- Wegfall des Aufwandes für schriftliche Anfragen
- Wegfall der Porto- oder Telefonkosten für die Übermittlung
- Wegfall der Wartezeiten für die Beantwortung
Unterlagen
Um die erbetene Auskunft erteilen zu können werden folgende Angaben benötigt:
- Vor- und Familienname der gesuchten Person
- bisherige Anschrift und/oder Geburtsdatum
- Erklärung zum Zweck der Auskunft
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie müssen sich ausweisen.
Sie können sich ausweisen mit:
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem Pass
Zusätzlich müssen Sie immer Nachweis(e) zur Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses und entsprechender Zweckbindung beifügen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.
- Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
Ein rechtliches Interesse liegt beispielsweise vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung (z.B. Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) oder zur Rechtsverteidigung benötigt werden. - Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
- Die erweiterte Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Bei einer persönlichen Beantragung gilt folgendes Verfahren:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Schriftliche Beantragung
Eine schriftliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
- Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller oder die Antragstellerin.
Online-Beantragung:
Sie können die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.
Fristen
Kosten
Hinweise für Issum
- einfache Melderegisterauskunft: 11,00€
- erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00€
- Auskunftserteilung verbunden mit einem größeren Verwaltungsaufwand (z.B. Archivauskunft): 15,00€ bis 50,00€
- Auskunftserteilung verbunden mit örtlichen Ermittlungen: 40,00€ bis 100,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben. Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister. Wenn Sie eine Melderegisterauskunft über eine Person einholen möchten, aber kein berechtigtes Interesse nachweisen können, dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Diese beinhaltet weniger Informationen über die gesuchte Person.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021
Stichwörter
Hinweise für Issum