Ehefähigkeitszeugnis BefreiungOnline erledigen

    Ehefähigkeitszeugnisse

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    In diesem Dokument wird beschrieben, was ein*e deutsche*r Staatsangehörige*r tun muss, um im Ausland heiraten bzw. die Lebenspartnerschaft begründen zu können. Wird von einem deutschen Standesamt von jemandem mit ausländischer Staatsangehörigkeit ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, muss dieser sich an sein Heimatstandesamt im Ausland wenden.

    Wann wird ein Ehefähigkeitszeugnis bzw. Lebenspartnerschaftszeugnis benötigt?

    Wenn ein*e deutsche*r Staatsangehörige*r im Ausland heiraten bzw. die Lebenspartnerschaft begründen möchte, wird von dem ausländischen Standesbeamten in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis bzw. Lebenspartnerschaftszeugnis von dem/der deutschen Partner*in verlangt.

    Bedeutung des Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Lebenspartnerschaftszeugnisses:

    Das Ehefähigkeitszeugnis bzw. Lebenspartnerschaftszeugnis ist die rechtliche Bestätigung des Standesamtes, dass nach deutschem Recht kein Ehehindernis/Lebenspartnerschaftshindernis zwischen zwei Personen vorliegt und die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft im Ausland durchgeführt werden kann. Das Ehefähigkeitszeugnis bzw. Lebenspartnerschaftszeugnis wird mehrsprachig (international) ausgestellt.

    Ob noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden oder zusätzliche Urkunden bzw. Unterlagen vorgelegt werden müssen, um in einem ausländischen Standesamt heiraten bzw. die Lebenspartnerschaft begründen zu können, erfährt man entweder direkt durch das Heiratsstandesamt oder die entsprechende Auslandsvertretung in Deutschland.

    Antragstellung:

    Die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Lebenspartnerschaftszeugnisses kann persönlich oder schriftlich durch den*die Antragsteller*in beantragt werden. Eine dritte Person darf auch nicht mit einer Vollmacht die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses beantragen. Sind beide Beteiligte deutsche Staatsangehörige, ist der Antrag durch beide Personen zu stellen.

    Zur Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Lebenspartnerschaftszeugnisses ist durch das Standesamt die Ehefähigkeit beider Beteiligten zu prüfen. Zu diesem Zweck sind weitergehende Urkunden und Unterlagen beider Personen vorzulegen.

    Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so steht Ihnen das Standesamt Dortmund gerne auch per E-Mail unter standesamt@stadtdo.de zur Verfügung.

    Bitte geben Sie in Ihrer Mail auch Ihre Telefonnummer an.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_176c00b28c90529ca71c460117a883e8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Standesamt - Geburten, Eheschließungen und öffentlich-rechtliche Namensänderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensplatz 5

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13331

    Fax: +49 231 50-13331

    E-Mail: standesamt@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Lebenspartnerschaftszeugnisses sind dieselben Urkunden und Unterlagen vorzulegen, die für eine Anmeldung der Eheschließung in Deutschland notwendig sind. Ob noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden oder zusätzliche Urkunden bzw. Unterlagen vorgelegt werden müssen, um in einem ausländischen Standesamt heiraten bzw. die Lebenspartnerschaft begründen zu können, erfährt man entweder direkt durch das Heiratsstandesamt oder die entsprechende Auslandsvertretung in Deutschland. Das Ehefähigkeitszeugnis bzw. Lebenspartnerschaftszeugnis wird ausgestellt für:

    • Deutsche Staatsangehörige
    • In Deutschland anerkannte asylberechtigte Personen
    • In Deutschland anerkannte heimatlose Ausländer oder Kontingentflüchtlinge.

    Für Antragsteller*innen muss die Ehefähigkeit bzw. Lebenspartnerschaftsfähigkeit nach deutschem Recht erfüllt sein. Des Weiteren ist die Ehefähigkeit bzw. Lebenspartnerschaftsfähigkeit des anderen (ausländischen) Beteiligten nach seinem Heimatrecht zu prüfen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeit des Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Lebenspartnerschaftszeugnisses:

    Das Ehefähigkeitszeugnis/Lebenspartnerschaftszeugnis ist 6 Monate gültig. Die Ehe/Lebenspartnerschaft muss daher binnen 6 Monaten seit der Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses/Lebenspartnerschaftszeugnisses geschlossen werden.

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Stand 01.01.2024

    • 65,00 €: Prüfung der Ehefähigkeit bzw. Lebenspartnerschaftsfähigkeit/Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Lebenspartnerschaftszeugnisses
    • 65,00 €: Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses (nur für die Länder Österreich, Luxemburg und Schweiz)
    • 6,00 €: Einsichtnahme in das Melderegister der Meldebehörde

    Daneben können im Einzelfall weitere Gebühren entstehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de